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LFV Bayern

Mitgliederrundbrief März 2002

Sehr geehrte, liebe Frau Kollegin,
Sehr geehrter, lieber Herr Kollege,

mit Verabschiedung des für unsere Berufsgruppe „Psychologischer PsychotherapeutInnen“ und „Kinder- und Jugendlichen PsychotherapeutInnen“ veränderten Heilberufekammergesetzes in Bayern wurde eine neue Phase der Berufsvertretung und Berufsaufsicht eingeleitet.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz hatte am 20.02.2002 zur ersten konstituierenden Sitzung des Gründungsausschusses mit ihren 27 VerbändevertreterInnen eingeladen mit dem Ziel, einen siebenköpfigen Vorstand zu wählen. Es hatten sich zuvor diejenigen Verbände im Gründungsausschuss zu einer mehrheitlichen Wahlkoalition zusammengeschlossen, die sich in Bayern traditionell bereits aus dem Psychotherapeutengesetzgebungsverfahren näher ständen, nämlich die Verbände, welche die Psychotherapie psychologisch angebunden sehen, welche die KostenerstattungstherapeutInnen vertraten und weitere politische Gemeinsamkeiten hatten.

In mehreren Wahlgängen wurden einzelnen die Mitglieder des Vorstandes des Gründungsausschusses gewählt, der sich wie folgt zusammensetzt:

Vorsitzender: D.-P. Dr. Paul Kochenstein (DPTV)

  • 1. stellvertr. Vorsitzender: D.-P. Helge Halbensteiner (VPP im BDP)
  • 2. stellvertr. Vorsitzender: D.-P. Rainer Knappe (AVM)
  • 2. Beisitzer: Dipl.-Soz. Päd. Peter Lehndorfer (VAKYP)
  • 2. Beisitzerin: D.-P. Karin Tritt (DFT)
  • 4. Beisitzer: D.-P. Dr. Heiner Vogel (DGVT)
  • 4. Beisitzerin: D.-P. Ellen Bruckmayer (DGPT)

Ihr VPP LFV Landesfachverband Bayern ist im Gründungsausschuss mit zwei Vertretern gut präsent, zumal Ihr LFV-Vorsitzender Helge Halbensteiner zum 1. stellvertr. Vorsitzenden des Vorstandes gewählt wurde.
Der Gründungsausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, bis Januar 2003 Vorbereitungen für den Aufbau der bayerischen PsychotherapeutInnen-Kammer und ordentliche Wahlen für die künftige Vertreterversammlung, dem Parlament mit 45 Mitgliedern, der bayerischen PsychotherapeutInnen-Kammer herbeizuführen. Vorstand und Gründungskammer haben sich in den kommenden Monaten daher um eine Melde- und Wahlordnung sowie um die Beitragsordnung und Erfassung der Mitglieder zu kümmern.

Gleichzeitig laufen Vorbereitungen zur Bildung einer Bundespsychotherapeutinnen-Kammer. Gemäß Vorstandsabsprache wird Ihr LFV-Vorsitzender auch in nächster Zeit die Vertretung Bayerns auf Bundesebene wahrnehmen.

Vom Vorstand des Gründungsausschusses und vom Vorstand des VPP LFV werden Sie fortlaufend informiert werden, zumal sich die künftige Kammer wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters Themen, wie z.B. der Berufsausübung, -aufsicht, -gerichtsbarkeit, der Willensbildung im Gesundheitswesen, der Versorgungseinrichtung, Fort- und Weiterbildung, Zertifizierung (wenn auch derzeit im bayerischen Gesetz noch nicht verankert) zu widmen hat.

Die Mitglieder und Wähler des VPP LFV und der LG BDP sind die stärkste Verbändemacht in Bayern.
Da alle approbierten PsychotherapeutInnen per Gesetz Mitglieder dieser Kammer sein werden, bitten wir Sie schon heute sehr herzlich, sich in den kommenden Monaten für das Geschehen um die PsychotherapeutInnen-Kammer aktiv zu interessieren.

Für die Vertreterversammlung der zukünftigen Kammer suchen wir landesweit KandidatInnen, welche die VPP-Politik vertreten wollen. Für Info- und Wahlveranstaltungen bitten wir um Termin- und Raumvorschläge.

Einer unserer berufspolitischen Ziele wird es sein, der zunehmenden Medizinalisierung der Psychotherapie entgegenzuwirken. In diesem Sinne muss z.B. der wissenschaftliche Beirat, damit er künftig gesetzeskonform wirkt, unter die Aufsicht und in die Verantwortung der BundespsychotherapeutInnen-Kammer geholt werden. Des weiteren werden wir uns dafür einsetzen, dass zukünftig die angestellten und beamteten Psychologischen PsychotherapeutInnen wie bisher psychologisch psychotherapeutisch in wissenschaftlich begründeter und gewachsener Vielfalt arbeiten dürfen und nicht rein Richtlinientherapeutisch arbeiten müssen. Auch hierzu brauchen wir starke Vertretungsmacht und somit Ihr aktives Mitwirken!

Aus Nordbayern kam der Vorschlag, KV-Beauftragte auf Bezirksebene zu benennen (s. Text und Aufruf in diesem Mitgliederbrief). Auch aus dem Norden kam von unserem engagierten Mitglied, Frau Brigitte Morgenstern jun., kam ein Briefentwurf zur Satzungsdiskussion der KVB, den wir gerne übernommen und an maßgebliche Adressaten verschickt haben und den wir ebenfalls in unserem Mitgliederrundbrief veröffentlichen.

Inhaltlich hat sich der LFV-Vorstand für die Notfallpsychologie und die Traumatherapie engagiert. Ein Vortrag des Kollegen Dr. Bruno Waldvogel über „Gewalterfahrung: Psychische Folgen und deren Behandlung“ fand im November 2001 ebenso großen Anklang wie ein gemeinsam mit dem Netzwerk Notfallpsychologie Bayern durchgeführtes Seminar „Psychodiagnostik psychotraumatischer Symptome“, so dass wir uns entschlossen haben, Herrn Dr. Waldvogel zu bitten, seinen Vortrag im Herbst zu wiederholen und in München ein weiteres Seminar zum Thema: „Methoden der Traumatherapie“ durchzuführen (s. Vorankündigungen in diesem Mitgliederbrief).

In Vorankündigung unserer diesjährigen Mitgliederversammlung (MV) bitten wir Sie, sich den Samstag, 23.11.2002 freizuhalten; von 1000-1200 Uhr für den der MV vorgeschalteten Vortrag von Herrn Dr. Waldvogel und von 1300-1600 Uhr für die MV selbst (s. Vorankündigung in diesem Mitgliederrundbrief). Beide Veranstaltungen finden in Nürnberg statt. Schwerpunkt dieser MV wird sicherlich die bevorstehende Kammerwahl sein. Die Tagesordnung wird Ihnen (auch über den Report „Psychologie“) noch bekannt gegeben.

Inzwischen verbleiben wir, wie immer mit allen guten Wünschen
Ihr Vorstand VPP LFV Bayern

Suche nach VPP-Kontaktpersonen für die verschiedenen Bezirks-KVen

Auf unserer letzten Mitgliederversammlung wurde der Wunsch geäußert, in den verschiedenen Bezirken Bayerns Ansprechpartner zu berufen, die gegenüber den zuständigen KV’en als VPP-Kontaktperson fungieren können. Der Vorstand sucht interessierte Mitglieder, die bereit sind, in Kooperation mit dem Vorstand diese Aufgabe zu übernehmen. Für den Nürnberger Raum hat sich Frau Dipl.-Psych. Irmgard Rathsmann-Sponsel zu dieser Aufgabe bereit erklärt. Interessenten, die sich gerne als Ansprechpartner für andere Themenbereiche wie NotfallpsychologIn, Angestelle(r) PsychotherapeutIn o.ä. zur Verfügung stellen wollen, unterstützen wir gerne.

Wir freuen uns über Rückmeldungen an den Vorstand.

Zur Satzungsdiskussion der KVB
Brief vom 13.2.2002 an Herrn Dr. Axel Munte, Vorstand der KVB

S.g.H. Munte,

der Vorstand des VPP, LFV Bayern möchte Sie mit diesem Schreiben über die von unserem Verband vertretenen Positionen hinsichtlich der Stellung unserer Mitglieder in der geplanten neuen Satzung der KVB unterrichten:
Die künftige Satzung der KVB verankert die Autonomie und Selbstbestimmung der Psychologischen PsychotherapeutInnen als Angehörige eines durch das PTG geschaffenen neuen Heilberufs.
Die KVB als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert in ihrer Satzung den Psychologischen PsychotherapeutInnen als deren ordentliche Mitglieder die demokratischen Mitbestimmungsrechte, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht zur Vertretung ihrer eigenen Interessen auch auf der Vorstandsebene.
Die künftige Satzung der KVB gewährleistet eine Mitwirkungsmöglichkeit der Psychologischen PsychotherapeutInnen in relevanten Gremien und Ausschüssen in den einzelnen Bezirken auch dann, wenn infolge des (landesweiten) Wahlmodus keine gewählte VertreterIn Mitglied im Bezirksbeirat ist.
Speziell wegen des hohen Anteils von Frauen im Berufsstand der Psychologischen PsychotherapeutInnen achtet die künftige Satzung der KVB die Vorgaben der EU hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern in öffentlich-rechtlichen Körperschaften; die Besetzung von Ausschüssen und Gremien sowie die Beteiligungsmöglichkeit von Frauen an Entscheidungsprozessen und Machtpositionen ist satzungsmäßig festzuschreiben.
Wir ale einer der führenden Berufsverbände der Psychologischen PsychotherapeutInnen begrüßen eine Satzungsreform der KVB, die Selbstbestimmung und Mitbestimmung unserer Mitglieder gemäß Grundgesetz und Psychotherapeutengesetz festigt und dadurch einen Beitrag zur ganzheitlichen Gesundheitsversorgung der gesetzlich Krankenversicherten gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Helge Halbensteiner
VPP LFV Bayern