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LFV Bayern

KV-Wahl Bayern: Harter Wahlkampf

Statt acht nur noch drei PP/KJP in der Vertreterversammlung

Vorbehaltlich der Zustimmung in der Vertreterversammlung der KV-Bayern am 26. Juni sollen die KV-Wahlen vom 26. August bis 17. September 2004 stattfinden. Wegen der bayerischen Schulferien könnte es für einige KollegInnen schwierig sein, die Wahlzettel fristgerecht zurückzuschicken. Wir bitten deshalb um besondere Achtsamkeit bezüglich der Wahlunterlagen, da es unserer Meinung nach auf jede einzelne Stimme ankommt.

Wegen der überaus unkonstruktiven Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten in der Satzungsdiskussion und deren Verabschiedung kam es in Bayern zu einer so genannten Ersatzvornahme durch das zuständige Ministerium, die die künftige Vertreterversammlung der KV-Bayern auf 30 Mitglieder begrenzte, von denen dann nur drei PP/KJP sein dürfen.

Da wir zurzeit insgesamt acht psychotherapeutische VertreterInnen in der KV-Bayern sind - von mindestens ebenso vielen konkurrierenden Berufs- und Fachverbänden - steht mir als der bisher einzigen Vertreterin des VPP und des BDP ein harter Wahlkampf bevor. Ein Zusammenschluss mit Verbündeten wird wahrscheinlich notwendig.

Daher an Sie alle als Mitglieder im größten bundesweiten Berufsverband von PsychologInnen an dieser Stelle die dringende Bitte um tatkräftige Unterstützung unserer Berufspolitik in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

In der kommenden Legislaturperiode von nun sechs Jahren werden die Weichen für die psychologische Psychotherapie im Gesundheitssystem neu gestellt. Hier einige wichtige Ziele:

  • Erhalt und Ausbau hochwertiger und innovativer beziehungsorientierter Psychotherapie über die "Richtlinientherapie" hinaus,
  • Abrechnungsgerechtigkeit für alle psychotherapeutischen Leistungen, jenseits der genehmigungspflichtigen,
  • Beseitigung der Diskriminierung unseres Berufsstandes durch den EBM 2000,
  • Mitbestimmungsgerechtigkeit in den Gremien der kassenärztlichen Vereinigungen, wo immer unsere Interessen berührt sind,
  • Beschleunigung der Nachzahlungen aus viereinhalb Jahren HonorarUNgerechtigkeit, gemäß des BSG-Urteils vom 28.Januar 2004,
  • Beteiligung und angemessene Vergütung von psychologisch-psychotherapeutischem Fachwissen bei allen DMP-Programmen,
  • Beteiligung von PsychotherapeutInnen in neuen Versorgungsstrukturen.

Es gibt viel zu tun- packen wir's an!

Brigitte Morgenstern-Junior
Vorsitzende des VPP-Landesfachverbandes Bayern

23.6.2004