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LFV Berlin
"Klagen statt Jammern" ist tot - es lebe "Klagen statt
Jammern"!
Liebe KollegInnen!
Anfang des Jahres 2000 hatte sich spontan die verbändeübergreifende
Initiative "Klagen statt Jammern" zur finanziellen Unterstützung
von Honorarklagen gegen die zu geringen KV-Honorare der Jahre 93-98 gebildet.
Diese spontane Aktion brachte innerhalb weniger Wochen ein Spendevolumen von
30.000,- DM von ca. 300 Kolleginnen und Kollegen zusammen und machte damit die
bisherigen Musterhonorarklagen in Berlin möglich.
Leider beendeten die Initiatoren 2003 die Initiative "als eigenständiger
Arbeitskreis". Sie verwalteten noch das restliche Geld und informierten
die eingeschriebenen Kolleginnen und Kollegen darüber, das "sobald
die von Ihnen zur Verfügung gestellten Mittel zur Neige gehen sollten,
werden wir uns wieder an Sie wenden, mit der Bitte um einen entsprechenden Beitrag." Der
BVVP-Berlin hat mit seinen zwei Musterklägern die Informationspolitik der
Gruppe "Klagen statt Jammern" weitergeführt.
Die aktuelle Situation sieht nun folgend aus:
Die finanziellen Mittel der Gemeinschaft sind erschöpft, durch die angefallenen
Rechtanwaltskosten. Die Rechtschutzversicherung von Herrn Grunert (Musterkläger)
zahlt erst nach Beendigung der Verfahren.
Die Musterverfahren für die Honorare 1994 - 1998 werden vor dem Landessozialgericht
Berlin weitergeführt, auf Grund der unserer Meinung nach unzureichenden
Nachvergütung für diesen Zeitraum. Sollten diese Erfolg haben, wird
die Nachvergütung für 1994 – 1998 noch aufgestockt.
Die Nachzahlungen für die Jahre 2000 – 2004 schaffen nicht alle
Probleme der mangelnden Honorarverteilungsgerechtigkeit zwischen den Fachgruppen
aus der Welt. Daher wird der Musterkläger des BVVP das Musterklageverfahren
gegen die Honorarbescheide 2000 ff. beim Berliner Sozialgericht weiterhin aufrechterhalten
und nicht zurücknehmen:
- Nicht hinnehmbar ist die Finanzierung unserer Nachvergütung mit 4,7
Mio. aus unserem eigenen Topf für die antragsfreien Leistungen. Dadurch
wird unsere Fachgruppenquote im Individualbudget auf 30 % und darunter fallen.
- Der Bewertungsausschussbeschluss führt zu einer weiterhin unzureichenden
Vergütungshöhe. Wir erachten diesen Beschluss für unzureichend,
weil er nicht den vollen Satz für unsere Praxiskosten aus der BSG-Rechtssprechung
berücksichtigt (45.000,- Euro für eine Vollzeitpraxis) und weil er
Abschläge an den Umsätzen der Vergleichsarztgruppen vornimmt, die
nicht durch das BSG-Urteil gedeckt sind.
- In dem Rechenweg der KV-Berlin zeigen sich einige Ungereimtheiten, die
einer Aufklärung, bzw. einer Höherbewertung der Leistungen bedürfen.
Beispielsweise rechnet die KV nicht mit der Zahl an Ärzten die 4 Quartale
abgerechnet haben (BSG-Rechtsprechung), sondern benutzt einen Arztzahlmittelwert.
Dieser liegt über den 4 Quartalsabrechnern und senkt den Vergleichsumsatz
zu unseren Ungunsten. Die KV-Berlin hat es nun jüngst abgelehnt, die Zahlen
auf Grund eines zu hohen Arbeitsaufwandes offenzulegen. Sie teilte mit "...
Sie können uns glauben oder klagen".
Letzteres werden wir tun, da uns diese Vorgehensweise nicht akzeptabel erscheint.
Daher geben wir Ihnen die Empfehlung "aufschiebend Widerspruch" einzulegen,
es sei denn sie sind voll auf zufrieden mit Ihrer Nachvergütung.
Vermutlich werden wir nicht nur erneut Widerspruch einlegen müssen, sondern
auch die noch laufende Klage ab 2000 um die jetzigen Sachverhalte erweitern
müssen, um den deutlich insuffizienten Bewertungsausschussbeschluss aufheben
zu lassen und die Berechnungen der KV-Berlin zu korrigieren.
Der VPP möchte diese Initiative "Klagen statt Jammern" unterstützen!
Da bereits Musterklagen in Berlin laufen, finden wir es sinnvoller, diese zu
unterstützen, statt noch "eigene" anzustrengen.
In Berlin laufen folgende Verfahren:
- Klageverfahren gegen nichtbestandskräftige Honorarbescheide
der Jahre 1995-98 beim Landessozialgericht Berlin
- Klageverfahren gegen nichtbestandskräftige Honorarbescheide des Jahres
1999 beim Berliner Sozialgericht.
- Klageverfahren gegen die nichtbestandskräftigen Honorarbescheide
der Jahre 2000 ff. beim Berliner Sozialgericht.
Wenn Sie bereit und in der Lage sind, sich der Initiative „"Klagen
statt Jammern" anzuschließen und damit den Klageweg des Berliner
Musterklägers finanziell weiter zu unterstützen, benutzen Sie das
am Ende genannte Konto – mit demVermerk "Klagen statt Jammern".
Sie bekommen dann eine Bestätigung vom BVVP. Bezüglich der benötigten
Summe schätzen wir ein, daß ein Betrag von ca. 50,-Euro vorerst
ausreichen würde – vorausgesetzt es beteiligen sich ausreichend
Kolleginnen und Kollegen.
Geben Sie im Fall einer Bereitschaft Ihre persönlichen Daten an info@bvvp-berlin.de bekannt, damit Sie informiert werden können (Name, Adresse, Tel.-Nr., Fax,
E-Mail).
Bankverbindung:
Musterkläger BVVP Berlin BVVP-Berlin Berliner Commerzbank BLZ: 120 400 00 Konto: 97855 7701
Zweck: Klagen statt Jammern
Eva Schweitzer-Köhn
11.8.2005
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