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LFV Berlin
Erneut Widerspruch einlegen!
Nochmal zur Erinnerung:
wir empfehlen, auch gegen die aktuellen Honorarbescheide Widerspruch einzulegen,
weil die Berechnungsgrundlagen der KV nicht geklärt werden konnten und
weil wir den Beschluss des
Bewertungsausschusses in Teilen für nicht rechtmäßig halten,
insbesondere
hinsichtlich des Praxiskostenansatzes.
Hier nochmal der Text:
Widerspruch gegen Quartalsbescheide
An die KV ......
Widerspruch gegen den Honorarbescheid ../2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gegen den oben genannten Honorarbescheid der KV ...... lege ich hiermit
fristgerecht Widerspruch ein, da der dem Bescheid zugrunde liegende
Beschluss des Bewertungsausschusses von mir als nicht rechtmäßig
eingestuft wird und die Berechnungsgrundlagen noch nicht klar sind. Ich
weise in diesem Zusammenhang auf die jüngste Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts (Urteil vom 28.01.02004) hin
Ferner müssen die sonstigen Leistungen, insbesondere alle probatorischen
Sitzungen, angemessen honoriert werden. Mit meinem Widerspruch und ggf.
meiner Klage vor dem Sozialgericht soll der Rechtsweg offen gehalten
werden. Ich bitte diesen Widerspruch vorläufig aus Kosten- wie
Verfahrengründen nicht zu bescheiden und erst das Ergebnis eines
Musterverfahrens abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Auch nochmal zur Erinnerung: unterstützen Sie die Initiative "Klagen
statt
Jammern" zur Finanzierung der Musterhonorarklagen, auf die sich alle
unsere Widersprüche beziehen durch eine Geldspende oder durch aktive
Mitarbeit. Infos auf der Homepage.
Eva Schweitzer-Köhn
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