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LFV Berlin Ergänzendes zur BerichtspflichtAuf mündliche Anfrage im Rahmen der KV-Vertreterversammlung ergab sich Folgendes zur Berichtspflicht (http://www.vpp.org/meldungen/06/61213_bericht-an-hausarzt.html): Dr. Uwe Kraffel vom KV-Vorstand bestätigte, dass Voraussetzung für die Berichtspflicht die Zustimmung des Patienten zum Bericht sei und dass der Patient einen Hausarzt nenne. Beides könnten „K.O.-Kriterien“ sein. Außerdem müsse der Beschluss 1/4 Jahr vorher im Ärzteblatt veröffentlicht werden, deshalb sei der Termin 1.1.2007 sowieso nicht zu halten. Es würde also zunächst alles beim Alten bleiben. Dafür spricht, dass der Beschluss noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner und der Nichtbeanstandung durch das BMG steht. Ich würde trotzdem keine Entwarnung geben und ab 1.1. auf die Berichtspflicht eingestellt sein. Über den weiteren Umgang damit wird dann im nächsten Jahr im Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der KV zu beraten sein. Eva Schweitzer-Köhn 21.12.2006 |
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