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LFV Berlin VPP-LFV Berlin empfiehlt: Weiter Widerspruch einlegenDer VPP-Landesfachverband Berlin empfiehlt, auch weiterhin Widerspruch gegen die Honorarbescheide der KV einzulegen, damit die Bescheide nicht rechtskräftig werden und offen bleiben für eventuelle Nachforderungen. Die könnten sich z.Zt. insbesondere beziehen auf die probatorischen Sitzungen und darauf, dass ab 1.1.2007 die Praxiskosten auf evtl. Erhöhung überprüft werden müssen, abgesehen davon, dass überprüft werden sollte, ob die KV Berlin den Beschluss des Bewertungsausschusses korrekt umgesetzt hat. Mustertext. Eva Schweitzer-Köhn 7.10.208 |
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