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LFV Berlin

Bewerbung für KJP im Rahmen der Mindestquote in Berlin bis 30.4.2010!

Über die Anträge auf (Neu-) Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss. Bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss nur fristgerecht und formell vollständig abgegebene Zulassungsanträge, d.h., Anträge, die bis 30.04.2010 eingereicht wurden (Datum des Poststempels).

Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • berufliche Eignung
  • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit
  • Approbationsalter
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V

Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern sollen die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre Beurteilung in Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden.

Mehr Informationen unter:
www.kvberlin.de

16.3.2010