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LFV Berlin Gemeinsame Stellungnahme von DPtV, VPP im BDP und bvvp zur künftigen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen innerhalb der KV BerlinDer Vorstand der KV Berlin hatte den Berufsverbänden per Anschreiben
Gelegenheit gegeben ‚ihre Anregungen und Wünsche zur Honorarverteilung
ab dem zweiten Quartal 2012 zu formulieren und dem Vorstand der KV Berlin zuzuleiten,
damit der Honorarverteilungsausschuss und die Vertreterversammlung diese diskutieren
und berücksichtigen können.‘ Hintergrund ist die im GKV-VStG
vorgesehene Regionalisierung der Honorarverteilung. Eva Schweitzer-Köhn Gemeinsame Stellungnahme von DPtV, VPP im BDP und bvvp zur künftigen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen innerhalb der KV Berlin Mit der Vergütungsreform 2009 wurde für die Psychotherapeuten eine
bundeseinheitliche Vergütung und Steuerung der psychotherapeutischen Leistungen
erreicht. Diese ist sinnvoll, da das Leistungsspektrum im Bereich der Psychotherapie
im Wesentlichen durch die Psychotherapierichtlinien bundesweit vorgegeben und
geregelt ist. Eine unterschiedliche Vergütungsstruktur von KV zu KV für
psychotherapeutische Leistungen ist nicht begründbar und würde einen
Rückschritt bedeuten, der sich auf die Versorgung psychisch Kranker nachteilig
auswirken würde.
Im Übrigen schließen wir uns der Stellungnahme der KBV und des BFA KBV vom 15. August 2011 an. Berlin, 26.09.11 Marion Waschkeit Dr. Juliana Matt Maria-Theresia Rupf-Bolz 28.9.2011 |
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