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LFV Berlin

Protokoll der Mitgliederversammlung des LFV VPP Berlin am 27.11.2002

Anwesend waren ca. 35 Kollegen/innen, der gesamte LFV-Vorstand sowie Gäste aus dem BDP (Geschäftsführer A. Traute) und vom Bundesvorstand des VPP (so der Referent H. Schuhmacher). Die erste Vorsitzende Eva-Maria Schweitzer-Köhn eröffnete die Versammlung um 20:10 mit der Vorstellung der Gäste und der Tagesordnung (TOP 1); nach Festlegung der TO führte Hildegard Heyer durch das Programm:

TOP 2.: H. Schuhmacher referierte zur Strukturreform des BDP. (1) Historischer Rückblick: War in den Anfängen das Diplom als Basis ausreichend und die Eignungsdiagnostik Schwerpunkttätigkeit für Psychologen, so stieg seit dem Ende der 60er Jahre das Interesse an Psychotherapie kontinuierlich an, und parallel dazu die Mitgliederzahl, die mit 21.000 in den 80er Jahren ihren Spitzenwert erreichte. Strukturell war der Verband dreifach gegliedert: nach dem Wohnort: in Landesgruppen, nach dem fachlichen Schwerpunkt: in Sektionen und nach dem beruflichen Status: angstellt oder beamtet bzw. freiberuflich tätig; von Nachteil dabei waren Kompetenzüberschneidungen und Fehlleitung von Ressourcen. Politisch strebte man ein Berufsausübungsgesetz für Psychologen an, nicht nur für Psychotherapeuten: für sie sollte der „Klinische Psychologe“ weiterentwickelt werden. In diesem Kontext kam es zu erheblichen Konflikten, die zu Ausgliederungen führten: zuerst die der „Vereinigung der Kassenpsychologen“, dann die des DPTV und in Reaktion darauf die Gründung des VPP innerhalb des BDP, ohne klare Kompetenzabgrenzung zur Sektion Klinische Psychologen. Die Verfahrensorientierung untergrub zunehmend die Psychologie als gemeinsame Basis des Verbandes. Nachdem 1993 ein erster Anlauf zu einem Gesetz im Bundesrat gescheitert war, wurde das PTG (ab Januar 1999) zum größten Erfolg des BDP, aber gleichzeitig zu seiner größten Niederlage: statt einer gesetzlich geregelten Weiterbildung wurde ein neuer Ausbildungsberuf geschaffen; zudem wurden die Erfolge bei der Gestaltung des PTG anderen Verbänden, die Mißerfolge gern dem BDP zugeschrieben. Das lag sicher auch daran, dass der BDP wegen seiner Struktur zu viele interne Reibungen induzierte (z.B.: Kämpfe zwischen den Sektionen und den Landesgruppen) und deshalb nicht schnell genug handeln konnte. Deshalb und wegen der Abwanderung von ca. 7000 Mitgliedern wurde eine Strukturreform immer dringender. (2) Die aktuelle Lage: Die Arbeiten der aus der DK gewählten Kommission führten zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen, mit der Fachlichkeit anstelle des Wohnortes als Gliederungsprinzip. Folglich wird man künftig BDP-Mitglied durch die Mitgliedschaft in einer (Primär-)Sektion, für die auch der Basisbeitrag erhoben wird und nur nach deren Mitgliederanzahl die Zahl der jeweiligen Delegierten in der DK bestimmt wird. Der BDP-Vorstand wird verkleinert, dem Präsidium gehören alle Vorsitzenden der inzwischen 12 Sektionen an, die Bundesgeschäftsstelle wird Geschäftsstelle des Gesamtverbandes, die Sektionsvorstände werden autonom innerhalb des Verbandes und nach außen, müssen ihre Tätigkeitsfelder noch definieren und die Schnittmengen untereinander minimieren; auf Landesebene werden ihre fachlichen Belange von den Landesgruppen vertreten/koordiniert, evtl. zu größeren „Bereichen“ zusammengefaßt wie Wirtschaft – Gesundheit – Gesellschaft. (3) Die anschließende Diskussion drehte sich um die dann eingeschränkten Rechte der Zusatz-Sektionen, die Zukunft der Sektion Freiberufler, die Vorteile für den VPP (sofern viele approbierte Mitglieder ihn als Primärsektion wählen) in der Nutzung der finanziellen Ressourcen und in der politischen Einflußnahme, Beitragsmodifizierung, Organisation der Landesfachverbände (eigener FV oder nur ein Sprecher in der Landesgruppe).

TOP 3.: Berichte der Vorstandsmitglieder

(1) Die 1. Vorsitzende, E. Schweitzer-Köhn, berichtete über das VPP-Engagement in der Kammer (die ja als Behörde nicht so frei agieren kann wie die Verbände): vorrangig geht es um die Sicherung der Methodenvielfalt und die Vielfalt in der Versorgung: nur wenn hier neue Verfahren auch anwendbar sind, macht es Sinn, sie zu entwickeln; dazu dient die Initiative des VPP, die Legaldefinition „Psychotherapie“ im PTG zu überarbeiten sowie die Definition der „wissenschaftlichen Verfahren“ durch den Wissenschaftlichen Beirat zu korrigieren. Weitere Initiativen/Resolutionen beziehen sich auf die Sparpolitik des Senats, die sozialrechtliche Anerkennung der GT, die Approbation (und nicht etwa auch die Kassenzulassung) als ausreichende Basis, um nach dem BSHG abrechnen zu können.
(2) Dr. C. Laufersweiler-Plaß berichtete über ihr Engagement für die Vertragsbehandler: Korrespondenz mit der KV; zusammen mit M. Henkel-Gessat Leitung des AK Vertragsbehandler/innen; Einrichtung einer Berliner e-mail-Liste; Kontakte zum Verein „Klagen statt Jammern“ inkl. finanzieller Unterstützung von Musterklagen; hervorgehoben wurde, dass mit K.G. Sturhahn der erste Psychologe zum ehrenamtlichen Richter beim Berliner Sozialgericht berufen wurde – wobei das Vorschlagsrecht von der KV aber bald zu unserer Kammer übergehen müsse.
(3) P. Hartwig-Siepert berichtete von den Problemen bei Therapien nach dem BSHG bzw. KJHG: einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es immer noch, er wird von Frau Prof. Harms-Ziegler weiterhin verfochten, er ist abzugrenzen gegen eine reine Krankenbehandlung; der Jour fixe wird ab Dez. 02 zunächst eingestellt und nur noch als informelles Treffen weitergeführt, kann aber bei erneuter Nachfrage wieder eingeführt werden.
(4) H. Heyer berichtete über die Betreuung des Rechtsanwälte-Treffens, das seit dem BSG-Urteil weniger Echo findet: es geht dort um die Zeitfenster-Restriktionen, Klagen auf Zulassung; zudem tage die AG Berliner Berufs- und Fachverbände nur noch bei Bedarf, weil deren Arbeit personell und inhaltlich großenteils in der Kammerarbeit aufgegangen sei.
(5) U. Brockhaus-Brenne skizzierte die Lage des Haushaltes: Wir verfügten im Jahr 2002 nur über 4889,00 EUR, die Bürokraft mußte (deshalb) entlassen werden, die monatliche Aufwandsentschädigung (mit 20,50 € pro Person, für die Vorsitzende 41,00 €) sei viel zu gering.
(6) H. Bertram informierte über die Lage des VPP auf Bundesebene: er hat die Federführung für den report psychotherapie im „Report Psychologie“ übernommen; ab Januar 2003 arbeitet die Hauptgeschäftsstelle des VPP in Berlin (Glinkastr.), um Synergieeffekte mit der Bundesgeschäftsstelle des BDP zu nutzen. Der VPP ist inzwischen vertreten in der Vertreterversammlung der KBV, arbeitet mit anderen Verbänden zusammen bei der Gründung der Bundes-Psychotherapeutenkammer sowie auf europäischer Ebene; für die dortige Arbeit wurde H. Bertram von den Landespsychotherapeutenkammern als deren Vertreter benannt. Die Gründungsversammlung zur Bundespsychotherapeutenkammer soll im Mai 2003 stattfinden.

TOP 4.: Neuwahlen mußte auf die Zeit nach Inkrafttreten der Strukturreform des BDP verschoben werden, da sich für die zurückgetretene Stellvertr. Vorsitzende und eine Beisitzerin, H. Heyer und Dr. C. Laufersweiler-Plaß, schon im Vorfeld der MV keine Kandidaten/innen finden ließen.

Die anschließende Diskussion betraf die miserable Honorierung der Vorstandsmitglieder, wobei Kollege Frühauf auf gute Erfahrungen im BAPP verwies: bessere Honorare führten auch zu effektiverer Arbeit, die dann auch zu höheren Mitgliederbeiträgen motiviere. Kollegin Storm-Knirsch regte einen Antrag an, dass der BDP juristische Gutachten in Auftrag geben möge zu Problemen der Zeitfenster-Beurteilung auf der Grundlage der BSG-Urteile und zur Handhabung des Art. 10 PsychthG durch die KK: der VPP-Vorstand möge sich damit befassen.

Die inhaltlich dichte Sitzung wurde nach reger Diskussion gegen 22:45 geschlossen.

K. Pfender

1.2.2003