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LFV Berlin

Punktwerte 3. Quartal 2002

Psychotherapie G IV (EBM-Nrn.871-884)¹
Primärkassen 3,15470 &euro
Ersatzkassen 3,44850 &euro

Psychotherapie (übrige Leistungen)¹
Primärkassen 2,31950 &euro
Ersatzkassen 3,44850 &euro

Psychol. Ausbildungsinstitute²
Primärkassen 2,31950 &euro
Ersatzkassen 3,44580 &euro

AOK Psychotherapie G IV.
Primärkassen 3,82450 &euro

AOK Psychotherapie (übrige Leistungen)
Primärkassen 2,31950 €

Erläuterungen zu den Auszahlungspunktwerten:

¹) Aus diesem Topf werden gemäß § 9 Abs. 4 HVM vergütet: alle psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichentherapeuten und Ärzte für psychotherapeutische Medizin sowie ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte, die in der Zeit von 4/1999 bis 3/2000 über 90% Leistungen aus dem Kap. G IV des EBM erbracht und abgerechnet haben. Leistungen nach den EBM-Nrn. 3450 und 3452 für diese Ärzte werden mit dem Labor-Punktwert der Sonstigen Gruppen vergütet.

²) Die ermächtigten Psychol. Ausbildungsinstitute werden ab dem 3. Quartal 2001 mit dem rechnerischen Punktwert F 1 vergütet. Lt. HVM § 10 C Abs. 1 findet für diese Leistungserbringer keine Stützung des Punktwertes F 1.1 statt.

19.2.2003