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LFV Berlin Punktwerte 3. Quartal 2002Psychotherapie G IV (EBM-Nrn.871-884)¹ Psychotherapie (übrige Leistungen)¹ Psychol. Ausbildungsinstitute² AOK Psychotherapie G IV. AOK Psychotherapie (übrige Leistungen) Erläuterungen zu den Auszahlungspunktwerten: ¹) Aus diesem Topf werden gemäß § 9 Abs. 4 HVM vergütet: alle psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichentherapeuten und Ärzte für psychotherapeutische Medizin sowie ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte, die in der Zeit von 4/1999 bis 3/2000 über 90% Leistungen aus dem Kap. G IV des EBM erbracht und abgerechnet haben. Leistungen nach den EBM-Nrn. 3450 und 3452 für diese Ärzte werden mit dem Labor-Punktwert der Sonstigen Gruppen vergütet. ²) Die ermächtigten Psychol. Ausbildungsinstitute werden ab dem 3. Quartal 2001 mit dem rechnerischen Punktwert F 1 vergütet. Lt. HVM § 10 C Abs. 1 findet für diese Leistungserbringer keine Stützung des Punktwertes F 1.1 statt. 19.2.2003 |
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