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LFV Berlin Brief an KV wegen Nebenbestimmungen in den HonorarbescheidenBetr.: Nebenbestimmung zum Honorarbescheid des Quartals 3/2002 Sehr geehrter Herr Dr. Richter-Reichhelm! Einigen Mitgliedern unseres Verbandes ist folgende Formulierung in den o.g. Nebenbestimmungen ... unangenehm aufgefallen: ... Die hierzu bei diversen Sozialgerichten und Landessozialgerichten anhängigen Rechtsstreitigkeiten könnten dazu führen, dass dieser Leistungsbereich zu zusätzlichen Lasten der übrigen fachärztlichen Versorgung gestützt werden muss. ... Diese Art der Formulierung offenbart u.E. eine Sichtweise, die dazu führen kann, Animositäten der Fachärzte gegenüber Psychotherapeuten zu fördern. Dagegen wollen wir uns verwahren. Es ist so, dass die KV gesetzlich verpflichtet ist, den Fachärztetopf so auszustatten, dass die psychotherapeutischen Leistungen daraus angemessen bezahlt werden können. Wir bitten Sie, dies in der Zukunft auch in ihren Formulierungen zu beachten. Mit freundlichen Grüßen 30.4.2003 |
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