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LFV Berlin

Umwandlung der Ermächtigung in die Zulassung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sich noch im Zustand der "Ermächtigung zur Nachqualifikation" befinden! Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie auf folgendes hin:

Bitte stellen Sie beim Antrag auf Umwandlung der Ermächtigung in die Zulassung sicher, dass Sie die Kriterien für die Umwandlung erfüllen!

Die Kriterien erfahren Sie im Internet unter www.vpp.org oder beim Zulassungsausschuss direkt.

Stellen Sie auch sicher, dass Sie die Kriterien, insbesondere die geforderten Behandlungsstunden im vorgegebenen Zeitrahmen erfüllen können!

Folgende Probleme sind bereits häufiger aufgetaucht:

  • Die Sockelqualifikation, sofern es sich um die Variante mit 250 Behandlungsstunden unter Supervision handelte, ist nicht immer gleich mit den abgeschlossenen Fällen unter Supervision! Bitte überprüfen Sie, ob die Fälle beim `Sockel` als abgeschlossen dokumentiert wurden. Wenn nicht, sind die 5 abgeschlossenen Fälle unter Supervision zusätzlich nachzuweisen. Die anerkannten Sockelstunden können dann aber bei den Behandlungsstunden mitangerechnet werden.
  • Die abgeschlossenen Fälle kommen zusätzlich zu den 2000 Behandlungsstunden!
  • Der ZA akzeptiert nur KV-abgerechnete Behandlungsstunden – auch, wenn dies juristisch streitbar sein mag, verfährt er zunächst so.
  • Der Antrag wird formlos gestellt unter Angabe der gewählten Variante (2000 oder 4000 Behandlungsstunden).

Dem Vernehmen nach ist der ZA bemüht, die gegenwärtig große Zahl an Zulassungsanträgen nach Möglichkeit zügig zu bearbeiten.

Für weitere Information und Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir gerne zur Verfügung!

Für den Vorstand des VPP LFV Berlin: Eva Schweitzer-Köhn, Tel.: 692 11 32, E-Mail: praxis@schweitzer-koehn.de

14.6.2003