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LFV Berlin Neue Honorarregelung für psychotherapeutische NeupraxenAm 23.10. 2003 beschloss die Vertreterversammlung der KV-Berlin folgende Änderung des HVM: "Abweichend der vorgenannten Regelungen wird bei ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Psychotherapeuten für die Dauer der ersten zwei Quartale der Niederlassung auf Antrag die Individualbudgetierung ausgesetzt. Die nicht antrags- und genehmigungs- pflichtigen Leistungen dieser Leistungserbringer werden für diesen Zeitraum mit dem durchschnittlichen Punktwert dieser Leistungen des Jahres 2002 vergütet." (durchschnittliche Punktwert in 2002 lag bei den PK bei ca. 2,3 ct. Und bei den EK bei ca. 3,2 ct) Begründung: In den ersten 2 Abrechnungsquartalen rechen psychologische Psychotherapeuten fast ausschließlich probatorische Sitzungen ab, da frühestens nach 6-8 Wochen die vom Gutachter genehmigten Therapie beginnen kann. 29.10.2003 |
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