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LFV Berlin

Thema Nachvergütung für die Jahre 93-98

Trotz Verhandlungsbemühungen mit der KV (Brief von Dr. Holitzner), die Nachvergütung allen psychotherapeutisch tätigen KollegInnen zukommen zu lassen, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, ist diese wohl nur dann bereit, die Nachzahlungen zu gewähren, wenn mindestens ein Widerspruch eingelegt wurde. Die KV habe signalisiert, dass so schnell wie möglich berechnet und ausgezahlt wird. Danach wird die KV jedem Kollegen einen Neubescheid zukommen lassen.

Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen nach Erhalt neuer Honorarbescheide darauf weiter Widerspruch einzulegen. Mit dem Vermerk diese Widersprüche nicht zu bescheiden.

Es werden entsprechende Mustervordrucke erstellt und an die Mitglieder von "Klagen statt Jammern" versendet.
Die Klagen Näher und Grunert werden weitergeführt mit der Aufrechterhaltung der Forderung von 10 Pfg.
Weiterhin wird der KV-Berlin im Vollzug der Nachzahlungen sehr genau auf die Finger geschaut:

Es wird eine Anfrage an den Vorstand gerichtet:

  • nach welchem Berechnungsmodus werden die Nachzahlung berechnet?
  • wird je Quartal und nach Kassenart getrennt berechnet?

Dies hat den Sinn, dass die KV nicht einen Jahresmischpunktwert bildet in dem dann Quartale, die über dem vom SG geforderten Werten liegen zur Verrechnung herangezogen werden. Dies wäre eine verdeckte Rückzahlung.

6.11.2003