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LFV Hamburg Forderungen von Abschlagzahlungen an KV-HamburgNach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28. Januar 2004 stehen fast allen KV - zugelassenen KollegInnen für die Jahre 2000 und 2001, für viele auch für die Jahre 2002 bis 30.06.2004 erhebliche Nachzahlungen zu. Obwohl die Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg für diesen Fall bereits Rücklagen gebildet hat, wird sicher eine erhebliche Verzögerungszeit wegen Nachverhandlungen mit den Krankenkassen, Gänge zum Schiedsamt etc. angestrebt werden. Aus diesem Grund startet der VPP im BDP die Aktion, dass den KollegInnen möglichst bald Abschlagszahlungen gemacht werden. Helga Schäfer
Vergütung psychotherapeutischer Leistungen/ Abschlagszahlung Sehr geehrter Herr Dr. Späth,
haben wir nach den uns vorliegenden Zahlen für 2000 und 2001 einen deutliche Nachzahlung für unsere Fachgruppe errechnet. Unter diesen Voraussetzungen erscheint es uns sinnvoll, notwendig und angemes-sen, den KollegInnen zumindest sehr kurzfristig einen Abschlag auf die von der KV-Hamburg zu zahlenden Nachzahlungen zu entrichten. Die KollegInnen haben ihrer Selbstverwaltung diesen Kredit nicht freiwillig eingeräumt. In Erwartung Ihrer schnellen und positiven Antwort verbleibe ich Dr. Helga Schäfer |
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