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LFV Hamburg Arbeitsgruppe Niedergelassener ohne Kassenzulassung in HamburgDie Arbeitsgruppe Niedergelassener ohne Kassenzulassung tagte am 5.3. März in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal unter der Leitung von Christel Kock im Hamburg-Haus Eimsbüttel. Die Gruppe trifft sich bereits seit 2001 in regelmäßigen Abständen jeweils am ersten Donnerstag eines ungeraden Monats (Januar, März, Mai, Juli, September und November). Über die Zeit kann die Gruppe auf einen Zuwachs von 80 InteressentInnen blicken. Längst nicht alle TeilnehmerInnen sind Mitglied im VPP, sondern auch Mitglieder anderer Sektionen des BDP. Doch auch Mitglieder anderer Berufsverbände (DPTV, Vereinigung etc) sind gern gesehene Gäste, ebenso wie Psychologische PsychotherapeutInnen i.A. und Kinder- und Jugendliche PsychotherapeutInnen auf der Basis anderer Grundberufe.
Immer wieder wird in dieser Arbeitsgruppe deutlich, wie hart der Existenzkampf der Approbierten ohne Kassenzulassung in Hamburg ist, aber es ist auch ein konstruktives Miteinander, d. h. KollegInnen stützen und helfen sich gegenseitig und entwickeln teilweise gemeinsame Projekte oder gründen Praxen. Um auch die Psychotherapeutenkammer auf die besondere Situation dieser Gruppierung aufmerksam zum machen, baten die Teilnehmerinnen Frau Kock ihre Interessenvertretung in der Psychotherapeutenkammer wahrzunehmen und dort in einem Gespräch - evt. mit einer Delegation der AG - ihr Anliegen vorzutragen. Die Gruppe der Niedergelassen ohne Kassenzulassung vergrößert sich ständig, denn vermehrt wurde in letzter Zeit deutlich, dass in Hamburg Planstellen im Bereich Psychologie, Beratung und Psychotherapie gestrichen bzw. gekürzt wurden. Die betreffenden KollegInnen müssen sich dann bemühen, andere Einnahmequelle für ihren Lebensunterhalt zu erschließen z. B. im Falle des Vorliegens einer Approbation über die Möglichkeit der Kostenerstattung. Dies stellt in Hamburg kein einfaches Unterfangen dar. Aber dennoch wird die Zahl der KostenerstatterInnen auch weiterhin steigen, denn heutige Psychologische PsychotherapeutInnen in Ausbildung sind zukünftige KostenerstatterInnen, da es in naher Zukunft wohl kaum eine Erhöhung der Kassensitze geben wird, vielmehr ist die Zahl seit Bestehen des Psychotherapeutengesetzes zurückgegangen. Auch die zur Zeit geltenden Jobsharingbedingungen sind für zugelassene BehandlerInnen ebenso wie für nicht zugelassene BehandlerInnen nicht attraktiv. Grundlage für Jobsharing ist eine Aufteilung der individuellen Fallzahl des letzen Jahres. Gerade aber in solchen Fällen, wo wegen Krankheit oder anderer Beeinträchtigungen die Patientenzahl heruntergefahren wurde, ist eine Aufteilung nicht mehr lohnenswert. Dazu kommen noch die nicht unerheblichen Prozentsätze, die den Praxisinhabern für Praxiskosten zu entrichten sind, die von dem jeweiligen Stundenkontingent dann noch abgezogen werden müssen. Der VPP setzt sich hier dafür ein, dass diese ungünstigen Jobsharingbedingungen so verändert werden, dass als Grundlage für Jobsharing die mittlere Fallzahl aller PsychotherapeutInnen in Hamburg zugrunde gelegt wird. Termine für die nächsten Treffen Gäste sind - wie immer - herzlich willkommen. Christel Kock 21.3.2004 |
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