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LFV Hamburg VPP-Hamburg: Aktuelle Infos Juni 2004Sonderausgabe für alle KV-Zugelassenen in Hamburg Liebe KollegInnen, liebe Kollegen, beiliegend finden Sie - soweit Sie es als BDP-Mitglied nicht schon erhalten haben sozusagen als Pfingstgeschenk das Sonderheft VPP-Aktuell, welches sowohl über die Gesundheitsreform als auch über die Brennpunkte unserer Arbeit informiert. Daneben haben wir versucht, einen Sach-standsbericht zu den aktuellen Themen für Zugelassene zu geben. Damit Sie die für Sie relevanten Inhalte leichter herausfinden, vorab eine Übersicht:
1. Kommentar: PsychotherapeutInnen in der Warteschleife Die endgültige Festlegung der Praxisgebühr, die Umsetzung des BSG-Urteils mit dem Erhalt unserer Nachzahlungen, die Einführung des neuen EBM mit einer angemessenen Vergütung - wir PsychotherapeutInnen befinden uns überall in der Warteschleife. Hinzu kommen die Irritationen durch das von einigen Krankenkassen als Alternative zur Praxisgebühr geplante Hausarztmodell, welches die Versorgung psychisch kranker Menschen durch die damit verbundene Aushebelung des Erstzugangsrechtes zur Psychotherapie deutlich verschlechtern würde. Unserer Meinung nach verzögern die vom Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vorgegebenen Strukturveränderungen die Umsetzung der oben genannten Punkte. Durch die Verkleinerungen der VertreterInnenversammlungen der einzelnen KVen und der KBV um über 50 Prozent sind viele Personen- und Gruppenkonflikte entstanden. Die Machtkämpfe finden dabei zwischen den Haus- und Fachärzten statt; wir PsychotherapeutInnen spielen durch den festgelegten 10-Prozent-Anteil in den KVen keine Rolle. Allerdings haben wir als einzige Gruppe einen eigenen Wahlkörper und wählen nur unter den Gruppierungen der PsychotherapeutInnen (PP/KJP). Dabei kommt es wegen der geringen Anzahl der zu vergebenden Plätze (in Hamburg in Zukunft 3 anstatt bisher 8 Sitze - davon 4 VPP) häufig zu Wahlbündnissen, jeweils unter landesspezifischen Gegebenheiten. In Hamburg tritt der VPP im BDP zusammen mit der DGPT, dem BVVP und dem Wahlbündnis lup.hh als "Integrative Liste Psychotherapie" (Liste 2) bei den KV-Wahlen an, siehe Punkt 5. 1.1 Praxisgebühr 1.1.1 Endgültige Umsetzung lässt auf sich warten Trotz zahlreicher Aktivitäten des VPP im BDP gilt die Übergangslösung für die Praxisgebühr bei PsychotherapeutInnen noch immer nur vorläufig bis zum 30.6.04. Dabei sind die Antworten auf unsere Anfragen durch das Gesundheitsministerium positiv. Die Ministerin und auch der zuständige Referent im BMGS haben KBV und Krankenkassen nahe gelegt, die bisherige Regelung als Dauerlösung zu beschließen, da dies der Intention des Gesetzgebers entspricht. Wir haben nun erneut das Bundesgesundheitsministerium und die Patientenbeauftragte der Regierung angemahnt, bald für eine endgültige Regelung Sorge zu tragen, auch um die diesbezügliche Verwirrung und Unsicherheit bei psychisch kranken PatientInnen zu beenden. Außerdem haben wir mit allen Psychotherapieverbänden in gleicher Angelegenheit einen Brief an die KBV geschrieben. Die KBV will am 3. Juni im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Psychotherapieverbände den aktuellen Stand mitteilen. 1.1.2. Hausarztzentrierte Versorgung keine Lösung Keine Lösung erscheint uns die in den vergangenen Wochen verstärkt diskutierte Absicht einiger Kassen, auf die Praxisgebühr zu verzichten, wenn ihre Versicherten einem Hausarztmodell zustimmen (der Patient legt sich für ein Jahr fest, nur mit Überweisung eines Hausarztes andere fachärztliche bzw. psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen). Dadurch würde das im PsychThG festgelegte Erstzugangsrecht der PsychotherapeutInnen ausgehebelt. Nach einer Umfrage nutzen bisher ca. 80 Prozent aller PatientInnen den Direktzugang zur Psychotherapie und suchen erst nach probatorischen Sitzungen zur Abklärung der Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung konsiliarisch den Hausarzt oder Facharzt zur Abklärung der somatischen Befunde auf. Deshalb ist zu befürchten, dass durch eine hausarztzentrierte Versorgung den psychisch kranken Menschen der Weg zur Psychotherapie erschwert wird und dies auch insgesamt eine Verschlechterung der Versorgung von psychisch kranken Menschen nach sich zieht. Denn viele Untersuchungen belegen, dass gerade der psychisch kranke Mensch oft erst nach 5 bis 6 Jahren ärztlicher Behandlung über viele Umwege eine psychotherapeutische Behandlung aufnimmt. Der VPP im BDP tritt deshalb dafür ein, den Erstzugang der Patienten zur Psychotherapie nicht zu erschweren, damit für diese Patientengruppe frühzeitig eine Behandlung der Störung vor einer Chronifizierung eingeleitet werden kann. In Briefen an das Bundesgesundheitsministerium, speziell an die Krankenkassen, die ein Hausarztmodell fördern wollen, und in mehreren Gesprächen mit Verantwortlichen sowie einer Reihe von Pressemitteilungen hat sich der VPP im BDP offensiv für die PsychotherapeutInnen als "Hausärzte der Seele" eingesetzt und sich für die Notwendigkeit des Erhalts des Direktzuganges zur Psychotherapie stark gemacht. 1.2 Honorarnachforderungen 1.2.1. Das BSG-Urteil Die Nachzahlungsforderungen aufgrund des BSG-Urteils haben zu einer bundesweiten Aktion des VPP im BDP geführt, in deren Rahmen bei allen KVen Abschlagsforderungen gestellt wurden. Schließlich liegen für 2000 und 2001 Zahlen vor: Das Gericht hatte als Vergleichsgruppe für diese Jahre die Hausärzte festgelegt, erst ab 2002 muss dann eine Facharztgruppe (z. B. die Nervenärzte) herangezogen werden. Deshalb sehen wir eine Abschlagszahlung zumindest für 2000 und 2001 als gerechtfertigt an, denn die KV-Hamburg hat, wie bei anstehenden Gerichtsverfahren üblich, dafür Rückstellungen gebildet, für die sie jeden Monat Zinsen erhält. Wir PsychotherapeutInnen werden leider keine Zinsen auf unsere Nachzahlungen erhalten. - Das schriftliche Urteil des BSG finden Sie auf der VPP-Webseite (www.vpp.org vom 24.04.04) ebenso eine erste Bewertung des Urteils. 1.2.2 Nachzahlungsansprüche ohne Widerspruch? Wie bereits im letzten VPP-Rundbrief mitgeteilt, bestätigen auch aktuelle Aussagen der Rechtsabteilung der KV-Hamburg, dass es keinen Vorteil bringt, jetzt einen Brief an die KV zu senden. Im Falle eines diesbezüglichen neuen Sozialgerichtsbeschlusses werden alle davon profitieren. Herr Wenner, Richter am BSG, der das Urteil vom 28.1.04 geschrieben hat, sah auf einer Podiumsdiskussion des VPP im Mai, die Aussicht auf einen solchen Beschluss jedoch als gering an. Allerdings steht es im Ermessen jeder KV, durch einen Vorstandsbeschluss die Nachzahlungen für alle Zugelassenen zu gewähren. Da nach Aussagen der KV-HH über 90 Prozent überwiegend regelmäßig Widerspruch eingelegt haben, werden wir vom VPP (Claus Gieseke, Gabriele Marx, Ricarda Rudert, Helga Schäfer) in der Vertreterversammlung und im Beratenden Fachausschuss der KV-HH uns natürlich vehement für eine Nachzahlung an alle einsetzen. Bis dahin nicht vergessen: Widerspruch gegen die Honorarabrechung einlegen. Ein Muster finden Sie auf der VPP- Homepage unter Landesfachverband Hamburg vom 21.03.04 1.2.3. Wann und wie werden die Nachzahlungen berechnet? Die KBV hat zum 3. Juni alle Psychotherapieverbände zur Information über den neuen "EBM 2000Plus" eingeladen. Thema wird auch die Umsetzung des BSG-Urteils sein. Am 7. Juni wird der Beratende Fachausschuss der KBV tagen. Neben der Stellungnahme zum neuen EBM 2000Plus, der am 13. Mai vom Bewertungsauschusss mit den neuen Regelleistungsvolumina beschlossen wurde, wird es auch um die Neufassung der Berechnungsformeln für unsere Honorare gehen. Hier vertreten Frau Gersch und Frau Schäfer den VPP. Die KBV hat intern schon verlauten lassen, welchen Berechnungsweg sie dem Bewertungsausschuss vorlegen will. Dabei ist unsere Sorge, dass bei den Berechnungen der Formel des Bewertungsausschusses auch ökonomische Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Sie können sicher sein, dass wir nach den vorangegangenen Erfahrungen - diese Berechnungen sorgfältig nachprüfen werden. Der Ablauf ist wahrscheinlich folgender: Ein Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses wird diese Berechnungen für jedes Jahr ab 2000 vorbereiten und die Ergebnisse - vermutlich nicht mehr vor der Sommerpause- in den Bewertungsausschuss einbringen. Letzterer fällt dann neue Beschlüsse zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), die von den einzelnen KVen - ebenso jährlich ab 2000 auf den örtlichen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) heruntergebrochen werden. Das wird ab 2002 durch die Veränderung der Bezugsgruppe viele Berechnungen notwendig machen. 1.2.4. Auch die Krankenkassen sind vom BSG zu Nachbesserungen aufgefordert Das BSG-Urteil eröffnet auch die Möglichkeit, die von den Krankenkassen gezahlte Gesamtvergütung an die KVen aufgrund der zu erwartenden Nachzahlungen für die PsychotherapeutInnen neu zu verhandeln. Auch die Krankenkassen können also an den Nachzahlungen beteiligt werden, wenn das Psychotherapie-Budget zu gering gewesen ist. Dies würde zu einer Entlastung der spannungsreichen Beziehung zu anderen Arztgruppen führen, die nicht länger behaupten können, sie würden die Psychotherapeutenhonorare aus ihrem Honoraranteil stützen. 1.2.5. Wann wird es die Nachzahlungen tatsächlich geben? Zwar wird davon geredet, dass wir zum Jahresende diese Nachzahlungen "auf einen Schlag" erhalten sollen - denn wir sind im Wahlkampf - was wir jedoch nicht glauben. Sollte dies doch der Fall sein, werden wir es bis Anfang November wissen und Sie umgehend informieren. Sie könnten in diesem Fall zur Vermeidung einer allzu großen Steuerprogression darauf verzichten, die Abschläge für November und Dezember 2004 abzufordern. Insgesamt wird der VPP im BDP erneut vehement darauf drängen, dass die Nachzahlungen, die uns seit 2000 zustehen, bald erfolgen, und nicht erst gewartet wird, bis die KVen mit den Krankenkassen nachverhandelt haben. 1.3. Der neue EBM 1.3.1. Aufgaben und Besetzung Bewertungsausschuss Der Bewertungsausschuss beschließt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. die Änderungen desselben. Nach dem Gesetz bestimmt der Einheitliche Bewertungsmaßstab den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes, Verhältnis zueinander. Der Bewertungsmaßstab ist ständig auch daraufhin zu überprüfen, ob die Leistungsbeschreibungen und ihre Bewertungen noch dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie dem Erfordernis der Rationalisierung im Rahmen wirtschaftlicher Leistungserbringung entsprechen. Dem Bewertungsausschuss gehören sieben Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (kein/e PsychotherapeutIn) sowie sieben von den Spitzenverbänden der Krankenkassen benannte Mitglieder an. Der Erweiterte Bewertungsausschuss wird einberufen, wenn im Bewertungsausschuss eine Vereinbarung über den Bewertungsmaßstab ganz oder teilweise nicht zustande kommt. Auf Verlangen mindestens zweier Mitglieder wird dann der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und vier weitere unparteiische Mitglieder erweitert, von denen jeweils zwei Mitglieder von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und zwei von den Spitzenverbänden der Krankenkassen benannt sind. Aus Sicht des VPP erscheint es unabdingbar, dass hier in Zukunft VertreterInnen der Psychotherapeuten von der KBV benannt werden, nur so können so grobe Fehler vermieden werden wie z. B. bisher bei der Berechnung der Honorare aufgrund des BSG-Urteils oder bei der vorerst festgelegten 30igerLösung für die Praxisgebühr. 1.3.2 Der neue EBM kommt erst zum Jahreswechsel Der neue EBM hat das sehen Sie schon am Namen "EBM 2000Plus" - den Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der KBV, an dem als VertreterInnen des VPP Frau Gersch und Frau Dr. Schäfer regelmäßig mitarbeiten, in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Die Grundidee war, ärztliches Einkommen miteinander vergleichbar und kalkulierbar zu machen und damit die notwendige Mengensteuerung zu erreichen. Es wurde immer wieder neu verhandelt und verändert. Nun wurde am 13. Mai im Bewertungsausschuss das vom Länderausschuss der KBV beschlossene fallbezogene Modell für die Regelleistungsvolumina von den Krankenkassen akzeptiert, obwohl die Sinnhaftigkeit dieses Modells innerhalb der Ärzteschaft umstritten ist. Für uns PsychotherapeutInnen ist bedeutsam, dass wir durch das BSG-Urteil für alle antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen einen festen Punktwert erhalten und die Regelleistungsvolumina( RLV) nur für die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen zum Tragen kommen. Aber der EBM ist beschlossen worden ohne Anhörung des Beratenden Fachausschuss Psychotherapie und enthält für uns noch einige Ungereimtheiten, die befürchten lassen, dass für die dem RLV unterliegenden Leistungen kaum eine angemessene Honorierung möglich sein wird. Wir werden dies auf der nunmehr anberaumten Sitzung am 7. Juni im Beratenden Fachausschuss der KBV diskutieren und sie zeitnah informieren. 2. Jobsharing muss an unseren Praxisbedingungen orientiert werden. Die Zulassung zur Abrechung mit der KV endet in der Regel am Ende des Kalendervierteljahres, in dem der/die PsychotherapeutIn das 68. Lebensjahr vollendet hat, wenn der/die BehandlerIn bis zu diesem Zeitpunkt bereits 20 Jahre mit Krankenkassen abgerechnet hat. Die derzeitigen Jobsharingbedingungen geben älteren zugelassenen BehandlerInnen finanziell kaum einen Anreiz, die Praxis zu teilen, da sie häufig gegen Ende der Zulassung - teilweise auch wegen körperlicher Beschwerden - weniger Behandlungen durchführen. Die vorgeschriebene Halbierung der individuellen Fall- und Punktzahl des letzen Jahres für beide JobsharingpartnerInnen reicht finanziell nicht aus. Der VPP im BDP setzt sich dafür ein, dass diese ungünstigen Jobsharingbedingungen so verändert werden, dass als Grundlage für Jobsharing die mittlere Punktzahl aller PsychotherapeutInnen in Hamburg zugrunde gelegt wird. 3. Ist Qualitätsmanagement in der psychotherapeutischen Praxis verpflichtend? Zurzeit erhalten Sie häufig Werbung mit Angeboten für ein Qualitätsmanagement (QM). Dabei ist richtig: Seit 1. Januar 2004 schreibt das SGB V in §135a vor, dass niedergelassene ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen oder medizinische Versorgungszentren sich nicht nur an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen des Qualitätsmanagements (QM) beteiligen müssen, sondern auch an einrichtungs- und praxisinternen Maßnahmen. Der Gesetzgeber spricht bislang noch nicht davon, dass formale Zertifizierungen nach einem bestimmten Verfahren oder System erfolgen müssten. Es muss jedoch ein Nachweis für die Einführung von QM erbracht werden. Wie dieser Nachweis aussehen kann, welche Anforderungen an ein praxisinternes Qualitätsmanagement zu stellen sind, welche Kriterien vom System erfüllt werden müssen, welche Verfahren anerkannt werden - dies alles steht noch nicht fest. Das wird der gemeinsame Bundesausschuss der KBV vermutlich bis Ende 2004 und mit langen Übergangsregelungen definieren. Frau Dr. Schäfer war im Rahmen des Beratenen Fachausschusses (BF) der KBV in einer Arbeitsgruppe, die versuchte, ein QM-Konzept der KBV für alle Arztgruppen an die Belange von psychotherapeutischen Praxen anzupassen. Des Weiteren hat Frau Dr. Schäfer mit der federführenden Autorin dieses KBV-Konzeptes, Frau Dr. Diel, ein Interview zum aktuellen Stand speziell in Bezug auf uns PsychotherapeutInnen für "Report Psychologie" geführt, welches Sie auf der VPP-Webseite finden. Also lassen Sie sich Zeit: Das KBV-Konzept wird zurzeit in 40 Praxen erprobt, darunter auch 6 psychotherapeutische Praxen. Warten Sie, bis die Konzepte ausgereifter sind und eine abgespeckte Form für QM für uns PsychotherapeutInnen vorliegt, bis Sie die Kosten von verschiedenen Angeboten vergleichen können und letztendlich, bis der "Gemeinsame Bundesausschuss" entsprechende Vorgaben gemacht hat. 4. Informationen zum Gemeinsamen Bundesausschuss Auf welche Leistungen gesetzlich Versicherte Anspruch haben, regelt seit dem 1. Januar 2004 der gemeinsame Bundesausschuss. "Gemeinsam" heißt er deswegen, weil er eine Einrichtung von mehreren Organisationen ist (Spitzenverbände Krankenkassen, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung). 5. KV-Wahlen-HH: VPP bildet mit drei Verbänden die "Integrative Liste Psychotherapie" In Hamburg tritt der VPP im BDP zusammen mit zwei anderen psychotherapeutischen Verbänden und dem Wahlbündnis lup.hh als "Integrative Liste Psychotherapie" (Liste 2) bei den Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an. Gemeinsam mit DGPT, bvvp und lup.hh setzt sich der VPP insbesondere für eine verfahrens- und berufsgruppenübergreifende Stärkung der Psychotherapie in der KV ein, da in den letzten vier Jahren die Integration der Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in die Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung erst in Ansätzen gelungen ist. Bitte beachten Sie den Flyer der Integrativen Liste, den Sie alle Anfang Juni zugeschickt bekommen haben. Als PDF-Dokument finden Sie ihn ebenfalls auf der VPP-Webseite unter Landesfachverband Hamburg. Auf der Integrativen Liste Psychotherapie kandidieren neben Dr. Helga Schäfer (Platz 1) auch drei andere bereits in der letzten KV-Vertreterversammlung und dem Beratenden Fachausschuss sehr aktive VPP-Mitglieder: Claus Gieseke (Platz 2) und Ricarda Rudert (Platz 7) von der "liste unabhängiger psychotherapeutInnen - lup.hh" und Gabriele Marx (Platz 6). Spannend wird das Wahlergebnis, weil sich neben der Integrativen Liste Psychotherapie nur ein weiteres Wahlbündnis (u.a. DPTV, VEREINIGUNG) um die drei Plätze der PsychotherapeutInnen in der Vertreterversammlung bewerben wird. Möglicherweise entscheiden nur wenige Stimmen, welches Wahlbündnis zwei oder einen Sitz(e) in der VertreterInnenversammlung erhalten wird. Deshalb ist eine hohe Wahlbeteiligung unbedingt erforderlich! Das Ergebnis der Listenwahl wird am 23.Juni ab 14 Uhr festgestellt. Wir hoffen, wir konnten Sie von der Wichtigkeit überzeugen, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die obigen Berichte aus der KV-Hamburg und von der Bundesebene (KBV) haben hoffentlich die Bedeutung der Beschlüsse in den Gremien der KBV für die regionalen KVen und jede einzelne BehandlerIn deutlich gemacht. Wir vom VPP im BDP: Claus Gieseke, Ricarda Rudert, Gabriele Marx, Helga Schäfer, würden gern unseren bisherigen Einsatz für Sie in den Gremien der KV fortsetzen, wobei Frau Dr. Schäfer gern weiterhin neben der Arbeit auf Landesebene - die Tätigkeit auf Bundesebene weiterführen würde, um sich auch dort besonders um die Erweiterung der Richtlinientherapie und den Erhalt beziehungsorientierter Langzeittherapie als Kassenleistung zu bemühen und der Tendenz zur eher verhaltensmedizinischen Orientierung entgegenzuwirken. Dazu benötigen wir bei der KV-Wahl Ihr Votum für die "Integrative Liste Psychotherapie". Mit freundlichen Grüßen |
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