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LFV Hamburg Widerspruch gegen den Honorarbescheid vom 23.2.2005 einlegen!Liebe KollegInnen in Hamburg, bitte vergessen Sie nicht fristgemäß gegen den Honorarbescheid vom 23. 02. 2005 Widerspruch einzulegen (Muster als Word-Datei hier). Kosten entstehen dabei nicht. Erst wenn die KV über Ihren Widerspruch entscheidet und Sie dann anschließend persönlich ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht einleiten, würden Kosten entstehen. Es ist jedoch gegebenenfalls mit einem Musterverfahren vor dem Sozialgericht zu rechnen. Wegen Überlastung wird die KV-Hamburg zur Zeit keine Bescheide herausgeben können und hofft hier wegen des immensen Kostenaufwandes auf eine Musterklage in einem anderen Bundesland. Freundliche Grüße 16.3.2005 |
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