![]() |
![]() |
|
Landesfachverbände Aktivitäten Mitgliederservice |
LFV Hamburg KV-Honorarbescheide: Weiter Widerspruch einlegen!Die Abrechnung des ersten Quartals nach dem neuen EBM war für viele KollegInnen eine unangenehme Überraschung. Zwar ist die Vergütung für die antragspflichtigen Leistungen durch die höheren Punktzahlen im EBM2000+ leicht angestiegen, im Bereich der genehmigungsfreien Leistungen gab es dagegen einen dramatischen Punktwertverfall. So wird z.B. eine probatorische Sitzung im Primärkassenbereich im Quartal II/2005 nur noch mit 16,45 € vergütet. Grund hierfür sind nach Auskunft der KV Hamburg zum Einen eine Absenkung der zur Verfügung stehenden Gesamtvergütung um ca. 5 % (vor allem durch den weiter anhaltenden Wechsel vieler Versicherter zu bestimmten Betriebskrankenkassen) und zum Anderen die Mehranforderungen durch die Psychologischen PsychotherapeutInnen in Höhe von 24 % (neue Konsultationsgebühr etc.). Wir haben jetzt ein festes Fachgruppen-Gesamtbudget für die genehmigungsfreien Leistungen und keine Begrenzung durch ein Regelleistungsvolumen (wie die meisten Arztgruppen). Daher kommt es bei frei floatenden Punktwerten zu dem geschilderten Rückgang, der sich vermutlich im 3. und 4. Quartal 2005 noch verstärken wird. Zwar hat sich gegenüber den Abrechnungen in den Vorquartalen an diesem Prinzip nichts geändert, der Punktwert wird aber über das zur Verfügung stehende Geld aus den Referenzquartalen 2004 hinaus nicht weiter auf 80 % des durchschnittlichen Facharztpunktwertes gestützt. Die Hauptursache ist aber m.E. der vorläufige Verzicht auf die geplanten Umverteilungen zwischen den Fachgruppen, die eigentlich im EBM2000+ vorgesehen waren. Sie wurden auf das Jahr 2006 verschoben, weil erst Zahlen aus den realen Abrechnungen mit dem neuen EBM vorliegen sollten. Hiervon profitieren diejenigen Fachgruppen, die in Zukunft kleinere Fachgruppenbudgets erhalten werden. Wir PsychotherapeutInnen gehören leider vorerst zu den durch die Verschiebung Benachteiligten. Andererseits werden wir bei den Antragsleistungen (bisher) nicht begrenzt und können hier weiter mit einem festen Punktwert rechnen. Was ist zu tun? Die Fachgruppentöpfe müssen 2006 angepasst werden. Dies soll über zeitbezogene Faktoren geschehen. Auch für unsere Fachgruppe wird es dann Regelleistungsvolumina und Fallzahlbegrenzungen geben. Innerhalb dieser Regelleistungsvolumina werden dann die Leistungen vermutlich mit 4,5 bis 5 Eurocent/Punkt vergütet, darüber hinaus abgerechnete Leistungen nur noch mit 10 % davon. Grundlage werden die ersten beiden Abrechnungsquartale mit dem neuen EBM sein. Auf Dauer dürfen die Punktwerte der Regelleistungsvolumina zwischen den einzelnen Arztgruppen nicht mehr als 10 % nach oben oder unten vom durchschnittlichen Facharztpunktwert abweichen. Sollte das geschehen, werden die Fachgruppentöpfe entsprechend umverteilt. Wir empfehlen weiterhin Widerspruch gegen die Honorarbescheide einzulegen, da der Beschluss des Bewertungsausschusses zur Berechnung der gestützten Punktwerte nach unserer Meinung fehlerhaft ist (siehe Musterwiderspruch). Claus Gieseke 20.12.2005 |
|