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LFV Hamburg

Neues aus der KV zur Umsetzung der KJP-Quote in Hamburg

Der umstrittene Beschluss des BMG zur Umsetzung der KJP-Quote ist vom Ministerium  genehmigt worden. Es soll jedoch beobachtet werden, wie sich in einem Jahr die Situation der doppelt Zugelassenen darstellt. Es werden ca. 70 Sitze in Hamburg frei, über das genaue Prozedere in Hamburg informiert die KV wie folgt:

Nach dem § 23 Bedarfsplanungsrichtlinien ist unabhängig von der Begründung für eine Öffnung eines Fachgebietes das Verfahren der Besetzung freier Sitze regelt. Danach ist folgendes Procedere zu beachten:

  1. Nach Inkrafttreten des Beschlusses durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat der Landesausschuss den aktuellen Versorgungsgrad und die Zahl der freien Sitze festzustel­len. Den Aufhebungsbeschluss für die zum Zeitpunkt des Beschlusses bestehende Zulas­sungsbeschränkung hat er mit der Auflage zu versehen, dass Zulassungen in dem Um­fang möglich sind, bis wieder Überversorgung im Sinne der Richtlinien eingetreten ist.
  2. Der Aufhebungsbeschluss wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Hamburger Ärzteblatt veröffentlicht mit dem Hinweis, dass nunmehr innerhalb der in der Veröffentlichung benannten Frist (nach den Bedarfsplanungsrichtlinien, in der Regel 6 bis 8 Wochen) Zulassungsanträge gestellt werden können. Diese begrenzte Frist ist vorgegeben worden, um die Besetzung der freien Stellen nicht nach dem „Windhundprinzip“, sondern nach den Kriterien des § 103 SGB V - fachliche Eignung, Approbationsalter, Wartelistenplatz, Dauer der bisherigen Tätigkeit im Fach – vorzunehmen.
  3. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen über die vollständig eingereichten Zulassungsanträge. Aufgrund dieses vorgegebenen Verfahrensablaufs ist bei realistischer Betrachtung und selbst maximaler Beschleunigung der Sachbearbeitung in der KV nicht vor Januar 2010 mit einer Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses zu rechnen. Damit wird eine Beschlussfassung über dann gestellte Zulassungsanträge nach aktueller Einschätzung frühestens im 2. Quartal 2010 möglich sein.

 

Sofern Sie ein potenzieller Interessent auf eine Zulassung für den KJP-Bereich sind, wäre die KV-HH dankbar, wenn Sie sich die Antragsunterlagen in der Geschäftsstelle des Zulas­sungsausschusses besorgen und die danach für einen vollständigen Antrag notwendigen Unterlagen zusammenzustellen aber den Antrag mit den Unterlagen erst innerhalb der in der Veröffentlichung benannten Frist einreichen. Aus formalen Gründen müssten vor der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses eingereichte Anträge vom Zulassungsaus­schuss abgewiesen werden. Wir werden Sie über die genauen Fristen zeitnah informieren.

Helga Schäfer

11.11.2009