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LFV Hamburg
Neues aus der KV zur Umsetzung der KJP-Quote in Hamburg
Der umstrittene Beschluss des BMG zur Umsetzung der KJP-Quote ist vom Ministerium genehmigt
worden. Es soll jedoch beobachtet werden, wie sich in einem Jahr die Situation
der doppelt Zugelassenen darstellt. Es werden ca. 70 Sitze in Hamburg frei, über
das genaue Prozedere in Hamburg informiert die KV wie folgt:
Nach dem § 23 Bedarfsplanungsrichtlinien ist unabhängig von der
Begründung für eine Öffnung eines Fachgebietes das Verfahren
der Besetzung freier Sitze regelt. Danach ist folgendes Procedere zu beachten:
- Nach Inkrafttreten des Beschlusses durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger
hat der Landesausschuss den aktuellen Versorgungsgrad und die Zahl der freien
Sitze festzustellen. Den Aufhebungsbeschluss für die zum Zeitpunkt
des Beschlusses bestehende Zulassungsbeschränkung hat er mit der
Auflage zu versehen, dass Zulassungen in dem Umfang möglich sind,
bis wieder Überversorgung im Sinne der Richtlinien eingetreten ist.
- Der Aufhebungsbeschluss wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt im
Hamburger Ärzteblatt veröffentlicht mit dem Hinweis, dass nunmehr
innerhalb der in der Veröffentlichung benannten Frist (nach den Bedarfsplanungsrichtlinien,
in der Regel 6 bis 8 Wochen) Zulassungsanträge gestellt werden können.
Diese begrenzte Frist ist vorgegeben worden, um die Besetzung der freien Stellen
nicht nach dem „Windhundprinzip“, sondern nach den Kriterien des § 103
SGB V - fachliche Eignung, Approbationsalter, Wartelistenplatz, Dauer der bisherigen
Tätigkeit im Fach – vorzunehmen.
- Nach Ablauf der Frist entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem
Ermessen über die vollständig eingereichten Zulassungsanträge.
Aufgrund dieses vorgegebenen Verfahrensablaufs ist bei realistischer Betrachtung
und selbst maximaler Beschleunigung der Sachbearbeitung in der KV nicht vor
Januar 2010 mit einer Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses
zu rechnen. Damit wird eine Beschlussfassung über dann gestellte Zulassungsanträge
nach aktueller Einschätzung frühestens im 2. Quartal 2010 möglich
sein.
Sofern Sie ein potenzieller Interessent auf eine Zulassung für den KJP-Bereich
sind, wäre die KV-HH dankbar, wenn Sie sich die Antragsunterlagen in der
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses besorgen und die danach
für einen vollständigen Antrag notwendigen Unterlagen zusammenzustellen
aber den Antrag mit den Unterlagen erst innerhalb der in der Veröffentlichung
benannten Frist einreichen. Aus formalen Gründen müssten vor der Veröffentlichung
des Aufhebungsbeschlusses eingereichte Anträge vom Zulassungsausschuss
abgewiesen werden. Wir werden Sie über die genauen Fristen zeitnah informieren.
Helga Schäfer
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