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LFV Hamburg KV-Hamburg: Widersprüche gegen Honorarbescheid werden nicht beschiedenDie KV-Hamburg wird Widersprüche von Honorarbescheiden vorerst nicht bescheiden, sie versendet lediglich eine Bestätigung des Eingangs des Widerspruches. Es soll die Entscheidung des Bundessozialgericht ( s. VPP-Meldung vom 31.5.01) abgewartet werden, die nach Ausagen des BSG im letzten Quartal 2001 zu erwarten ist. Um einen Anspruch auf eine Honorarnachzahlung zu erhalten ist es aber unbedingt notwendig weiterhin Widerspruch gegen jeden Honorarbescheid einzulegen. Helga Schäfer 15.6.2001 |
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