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LFV Hamburg

Neues aus der KV-Hamburg und dem Beratenden Fachausschuss Psychotherapie

1. Klagen um Zulassung, Ermächtigung, Nebentätigkeit u.ä. :

In Hamburg sind noch 90 Klageverfahren auf Zulassung, Ermächtigung, Nebentätigkeit gegen die KV bzw. den Beru-fungsausschuss anhängig, die große Mehrheit wegen Zeitfensterproblematik. (Zur Veran-schaulichung: In HH gibt es etwa 700 zugelassene bzw. ermächtigte Behandler). Viele Klä-ger ziehen inzwischen ihre Klagen allerdings wegen des BSG-Urteils zurück.

Für im Arztregister (AR) eingetragene KollegInnen, gibt es die Möglichkeit des Job-Sharings mit zugelassenen BehandlerInnen evtl. auch die Sonderbedarfsermächtigung. (Nähere Infos bei Claus Gieseke Tel. 611 890 77).

Für alle anderen abgelehnten KollegInnen ist es vordringlich, den Arztregistereintrag mög-lichst schnell zu erreichen. (Beratung erhalten Sie bei Christel Kock ,Tel. : 04165 802 93 s. auch untenstehenden Beitrag). Nach unserer Einschätzung, ist es sinnvoll, die ganze Ener-gie auf diesen Weg zu einer bedarfsabhängigen bzw. Jobsharing-Zulassung zu konzentrie-ren. Eine Möglichkeit der Sonderbedarfsermächtigung o.ä. gibt es leider ohne Arztregister Eintrag aufgrund der geltenden Rechtslage nicht. Auch dürfen PsychotherapeutInnen nur als PraxisvertreterIn angestellt werden, wenn sie im AR eingetragen sind.

2. Abrechnungsbetrug:

Im Bereich anderer Kassenärztlichen Vereinigungen hat es Ermitt-lungsverfahren gegen Mitarbeiter bzw. Vorstandsmitglieder der KV im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug gegeben. Der KV wurde dabei vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben und keine Strafanzeigen gegen Ärzte gestellt zu haben, deren Abrechnungen Anlass zu Zweifeln gaben. Auch wenn das Problem für die Psychotherapie nicht so erheblich ist, gelten natürlich auch in diesem Bereich die gleichen Regeln: Zunächst wird in der Abrechnungsabteilung der KV anhand der Computerauswertung eventuellen Auffälligkeiten nachgegangen. Später wird versucht, durch die Einschaltung von Prüfärzten die abrechnenden Kollegen im Hinblick auf korrekte Abrechnung zu beraten und eine fachliche Stellungnahme für den KV-Vorstand einzuholen, der dann beschließt, ob das ganze zu einem Verfahren vor dem Disziplinarausschuss der KV oder bei schweren Verstößen zu einer Strafanzeige führt. Da es in zwei Fällen von Psychotherapeuten erste Verdachtsmomente gab, werden demnächst von der Vertreterversammlung auch "Prüfpsychotherapeuten" gewählt werden. In der Gruppe der Psychologischen Vertreter favorisieren wir eine 4er-Gruppe entsprechend der abrechenbaren Psychotherapieverfahren bzw. -Formen. Wir werden auf dem Jour Fix (s.u.) hierzu nähere Erläuterungen geben.

3. KV-Ausschüsse:

Nachdem mit unserer Unterstützung Christa Prieß (DPTV/Allianz) in den Vorstand der KV gewählt wurde, einigten sich die Vertreter der Psychologischen Psy-chotherapeuten auch auf eine gemeinsame Vorschlagsliste für die anderen Ausschüsse. So wurde Dr. Helga Schäfer in den Satzungsausschuss und den Beratenden Fachausschuss gewählt (Stellvertreterin im BFA Ricarda Rudert, 2. Stellvertreter Gabriele Marx, Mathias Kriesel und Claus Gieseke). Eine Einigung über die Kandidaten für den neu zu besetzenden Zulassungs- und Berufungsausschuss steht noch aus. Der VPP-Hamburg vertritt die Meinung, dass als Psychologischer Vertreter im Zulassungsausschuss - im Hinblick auf die Umwandlungsanträge der zur Nachqualifikation ermächtigten KollegInnen - ehemalige Kostenerstattler gewählt werden sollten und nominierte Claus Gieseke für den Zulassungs-ausschuss und Mathias Kriesel für den Berufungsausschuss. Die Wahlen werden vermutlich im September stattfinden.

4. Individualbudgets:

Um den weiteren Punktwerteverfall zu bremsen wurde in den Kreisen der fachärztlichen Berufsverbände - wo ich auch Teilnehmer war - ein Vorschlag für die Einführung eines Individualbudgets diskutiert, der inzwischen aber wieder vom Tisch ist. Danach hätte es eine individuelle Budgetobergrenze auf der Basis der letzten 4 Quartale gegeben. Diese Obergrenze geteilt durch 10 Pfennig ergäbe dann die maximale abrechenbare Punktzahl pro Quartal. Wenn dieses Individualbudget auch für die Psychotherapie eingeführt worden wäre, hätten wir zwar 145,-- DM für eine Therapiesitzung bekommen, unter dem Strich hätten wir aber nur genauso viel/wenig verdient wie vorher- allerdings mit weniger Behandlungsstunden. Da dieser Vorschlag den bestehenden Status Quo zementiert und obendrein zu neuen juristischen Auseinandersetzungen geführt hätte, wurde er in dieser Form nicht weiterverfolgt. Statt dessen werden jetzt Budgets für möglichst homogene Fachgruppen diskutiert.

Claus Gieseke

5. Ermächtigung - Nachqualifikation - Zulassung

Sie wurden von uns bereits darauf hingewiesen, dass es u.E. günstig ist, bei einer Ermächtigung nach dem PsychThG so rasch wie möglich die endgültige Zulassung bei der KV zu beantragen. Für weitergehende Fragen zum Weg von der Ermächtigung, Nachqualifikation und Zulassung steht Ihnen Manfred Burmeister zur Verfügung, erreichbar unter Tel.: 0 4102 47122-7 / Fax: -8 oder eMail: dipl.psych.manfred.burmeister@t-online.de

6. Arbeitsgruppe niedergelassener Psychologischer PsychotherapeutInnen ohne Kassenzulassung

Am 5. Juli fand ein weiteres Treffen der Arbeitsgruppe niedergelassener Psychologischer PsychotherapeutInnen ohne Kassenzulassung mit Christel Kock und Ingo Brandenburg statt. Trotz der großen Hitze hatten sich auch dieses Mal etliche der KollegInnen auf den Weg gemacht, um Informationen zu erhalten, sich auszutauschen und sich gegenseitig moralisch zu unterstützen. Wie bei den vorangegangenen Treffen waren neue Gesichter dabei - und was uns ganz besonders freut, Kolleginnen die sich als Psychologische PsychotherapeutInnen in der Ausbildung befinden. Der VPP setzt sich ausdrücklich für die Bereitstellung und Finanzierung von Ausbildungsplätzen in psychiatrischen Kliniken und in psychotherapeuti-schen Einrichtungen bei angemessener Honorierung der Psychologischen PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PPIA) ein. Die Themen dieses Treffen waren: Stand der Psychothera-peutenkammer, Kostenerstattung (Schreiben BGM), die Eintragung ins Arztregister und natürlich, was sonst noch jeden in diesem Kontext bewegt.

In der Kostenerstattung zeichnet sich langsam eine Wende ab. Nach dem Schreiben des BMG vom 13.02.01 Geschäftszeichen 224 - 45/82, in dem eine Gleichstellung von Delegati-onspsychologen und Kostenerstatter empfohlen wird, bis deren Gerichtsverfahren abgeschlossen sind, beginnt sich eine Lockerung abzuzeichnen. Einige Krankenkassen befürworten unter diesen Gesichtspunkten eine außervertragliche Psychotherapie. Zumal die Thera-pieplätze bei den zugelassenen Psychotherapeuten bis zum Rande ausgeschöpft sind, und Wartezeiten von einem bis zwei Jahre ohne weiteres in Kauf zu nehmen sind. Inzwischen sind sogar schon Hilferufe von Psychiatern nach Therapieplätzen bei uns gelandet. Hier können wir nur immer wieder betonen, wir, die nicht zugelassenen Psychologischen Psycho-therapeuten, haben Kapazität frei!

Wir raten allen KollegInnen den Eintrag ins Arztregister baldmöglichst bei der KV zu beantragen. Dabei können für die Fachkunde auch Nachweise nach dem 1.1.99 erworben worden sein (Theorie und auch Behandlungsstunden/Fälle in Richtlinienverfahren), ähnlich wie bei den ermächtigten KollegInnen. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Approbationsurkun-de vorliegt. Die Eintragung ins Arztregister ermöglicht dann im Kostenerstattungsverfahren mit privaten Krankenkassen und der Beihilfe abzurechnen, aber sie ist auch die Eintrittskarte für JobSharing. Welches beim nächsten Treffen am 6. September 2001, 20 Uhr im Hamburg-Haus Eimsbüttel, Doormannsweg 12, neben dem Arztregistereintrag im Mittelpunkt stehen soll. Wir werden uns dabei zuerst mit den Zugelassenen KollegInnen gemeinsam treffen und uns nach Bedarf teilen. Für Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung. (Tel. : 04165-802 93).

Christel Kock

7. Angestellte und beamtetet Psychologische Psychotherapeuten in Hamburg

Die Wellen der Approbationsschwierigkeiten haben sich, wie in den meisten Bundesländern, auch in Hamburg gelegt, aber immer noch kämpfen gut qualifizierte Klinische PsychologInnen um ihre Approbation oder Zulassung oder um ihren Status als Angestellter in der Gleichstellung mit den Fachärzten. Viele KollegInnen, die neben ihrer freiberuflichen Tätigkeit auch als Angestellte oder auf Honorarbasis ihren Lebensunterhalt verdient haben, treffen noch auf behördliche Hürden (Anerkennung von nur Richtlinienverfahren, Nicht-Anerkennung von Arbeitgeberbescheinigungen, Nicht-Implizierung von therapeutischen Tätigkeiten im Bereich des KJHG, Psychosozialen Dienstes und Behinderteneinrichtungen etc...). Die Zahl der kriti-schen Fälle könnte sich noch weiter erhöhen, was die Angestellten und nebenberuflichen Tätigkeiten bei der sozialrechtlichen Zulassung betrifft. Nach dem Kasseler Urteil müssen zumindest im letzten Abschnitt des Zeitfensters deutliche Anzeichen einer Lebensplanung mit niedergelassener Tätigkeit erkennbar sein. Danach würden nicht nur die KollegInnen aus der Kostenerstattung, die nicht auf die 250 Stunden kommen, sondern auch die Angestellten und die Teilzeittätigen herausfallen. Die Anerkennung für ihre bisherige Tätigkeit sowie die Erfolge im psychotherapeutischen Bereich mit der gesetzliche Regelung geraten zu einer Farce, wenn z. B. in der Umsetzung durch die kassenärztlichen Vereinigungen und durch Gerichtsurteile wie auch in Hamburg zur Eingruppierungsklagen, daraus ein Artenschutz für die Ärztlichen Psychotherapeuten gemacht wird. Dies ist in der Form gar verfassungswidrig. Eine baldige Novellierung des Gesetzes ist an vielen Punkten notwendig sowie eine Umsetzung, die alle Beteiligten in die Verantwortung und Kooperation zwingt. Wenn diese Problemfelder von der Politik auf Bundesebene nur schleppend angegangen werden, dann muß eine Regelung durch die Länder her. Dies könnte durch die Errichtung von Psychotherapeutenkammern viel schneller und als Alleinvertretung der PP/KJP viel ef-fektiver geschehen.

In Hamburg kandidiere ich für den VPP/BDP im Errichtungsausschuss und werde dort insbe-sondere die Interessen von uns Angestellten vertreten. Gern stehe für alle angestellten und beamteten Psychologischen PsychotherapeutInnen im VPP und BDP-Hamburg als Ansprechpartner (Tel. 04534-7968 o. 0175-5860045) zur Verfügung.

Laszlo Pota

8. Gesetz für die Psychotherapeutenkammer Hamburg verabschiedet.

Am 12. 07.2001 wurde in der Hamburger Bürgerschaft das Gesetz über die Hamburgische Kammer für Psychologische PsychotherapeutInnen sowie für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen und zur Änderung anderer Gesetze verabschiedet. Dabei wurde auf Betreiben - insbesondere des VPP- durch gemeinsame Änderungsanträge von SPD und GAL erwirkt, dass das Kammergesetz in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden konnte und die Kammer den Kurznamen "Psychotherapeutenkammer Hamburg" führen darf. Hier ist insbesondere Frau Brinkmann (SPD) und Frau Freudenberg (GAL) zu danken - die Sie schon von früheren Veranstaltungen des VPP zum PTG kennen - welche sich trotz Hamburger Wahlkampf wieder einmal intensiv für uns PsychotherapeutInnen eingesetzt ha-ben.

Damit ist der Weg frei für die weitere Vorbereitung zur Kammer. Die drei Verbändegruppierungen (AGR, Allianz, VPP/BDP mit AGPF-Plus) konnten ihre Vorschlagslisten für den Er-richtungsausschuss gemeinsam leider nur auf 22 KandidatInnen reduzieren (5 AGR, 7 Alli-anz, 4 VPP/BDP und 2 AGPF-Plus, 3 Unabhängige), es werden jedoch nur 19 Plätze verge-ben. Dabei hatten VPP/BDP und AGPF-Plus bereits im vorhinein ihre KandidatInnen deutlich reduziert auf : Dr. Helga Schäfer, Christel Kock, Manfred Burmeister und Laszlo Pota; für die AGPF-Plus: Julia Rasch, Dörte Laschinsky. Insgesamt gibt es ca. 1400 Approbierte in Hamburg davon sind 630 im BDP. Die BAGS hat nun die schwierige Aufgabe 3 KandidatInnen streichen zu müssen.

9. Verzögerung bei der Berufung des Errichtungsausschusses

Die Berufung des Errichtungsausschusses wird sich noch verzögern, da ein vom DPTV erwirkter Änderungsantrag zum Kammergesetz (direkte Berufung eines Mitgliedes der Univer-sität in die Kammer) von der Justizbehörde wegen Unklarheiten in der Formulierung nicht genehmigt wurde und somit das Gesetz noch einmal in einer Bürgerschaftssitzung beraten werden muss. Da wir in Hamburg Ende September Bürgerschaftswahlen haben und sich evtl. neue Regierungskoalitionen bilden, kann z. Z. noch nicht abgesehen werden, wann dies sein kann. Im günstigsten Fall ist mit Ende November zu rechnen. Dadurch wird sich leider die Kammerwahl um ca. ½ Jahr auf Herbst/Winter 2002 verschieben.

Die Behörde hat die Verbände am 26. 09. 01 zu einem Gespräch eingeladen um über die o.g. erforderliche Gesetzesänderung zu informieren und über die Mitglieder des Errichtungsausschusses zu beraten. Dr. Helga Schäfer

10. Aufruf: Mitarbeit in der Kammer an Kinder und JugendlichenpsychotherapeutInnen

Kinder und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) sollten verstärkt in die Kammerarbeit einbezogen werden. Wenn Sie Mitglied im VPP oder BDP sind und als KJP arbeiten würden wir uns über Ihre Mitarbeit in unserer Kammer-AG sehr freuen. Bitte rufen Sie an Tel.: 040 791 42 448. Dr. Helga Schäfer

11. Nächster Jour-Fix:

VPP-Jour Fix
Donnerstag 6. September 2001
Hamburg Haus Eimsbüttel, Doormannsweg 12,
20 Uhr, Raum 014
Themenschwerpunkte:
Von der Ermächtigung schnell zur Zulassung
Arztregistereintrag (für Angestellte und KE)
Jobsharing
Abrechnungsfragen,
Anstellung und Niederlassung
Eingruppering Angestellte und Beamtete PPs
u.ä.
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen. Auch Gäste sind herzlich willkommen

Dr. Helga Schäfer

3.9.2001