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LFV Hamburg Mitgliederstammtisch des LFV Hmburg: Chancen von BerufsausübungsgemeinschaftenThema des ersten VPP-Mitgliederstammtisch im Jahr 2012 wird die Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen) – am gleichen oder auch an verschiedenen Praxissitzen – sein. Das Versorgungsstrukturgesetz führt in Bezirken mit Zulassungsbeschränkungen ein Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen im Praxisnachfolgeverfahren ein, um die Zahl der zugelassenen Leistungserbringer zu reduzieren. Davon sind ab 2013 vermutlich auch sehr viele Psychotherapiepraxen betroffen. Wir möchten unsere Mitglieder beraten und ermuntern, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Vorkaufsrecht der KV zu umgehen und die Praxissitze für den psychotherapeutischen Nachwuchs zu erhalten. Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn eine JobsharingpartnerIn oder Angestellte der PraxisabgeberIn die Praxis übernimmt. Daneben ist eine weitere Variante interessant: Der Zusammenschluss von 2 oder mehreren Zugelassenen zu einer (über-/)örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft und die anschließende Ausschreibung eines häftigen oder ganzen Praxissitzes zur Nachbesetzung. In diesem Fall haben die PraxispartnerIn(nen) wesentlichen Einfluss auf die Auswahl der NachfolgerIn, das Vorkaufsrecht der KV kann umgangen werden und der Praxissitz erhalten bleiben. Über die Gestaltungsvarianten und Details der Regelung möchten wir mit Ihnen bei unserem Mitgliederstammtisch im Januar ins Gespräch kommen. Hierzu laden wir alle Mitglieder mit oder ohne Kassenzulassung herzlich ein. Auch Gäste sind willkommen ! Zeit und Ort: 6.12.211 |
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