Zur BDP-Website Verband Psychologischer Psychotherapeuten
Zur Startseite
Meldungen
Fach- und Berufspolitik
Gesetz / Zulassung
Der VPP
  Landesfachverbände
  Aktivitäten
  Mitgliederservice
Psychologie für alle
Jobs / Ausbildung
Service / Kontakt
Mitgliedschaft im BDP
Mitgliederbereich

Suche auf den Seiten des BDP
Zurück

    
    

LFV Hamburg

Gegen Mehrheitsvotum gewählt

DPTV-Vertreterin gegen Mehrheitsvotum der Psychotherapeuten mit Unterstützung des KV-Vorstandes in Zulassungsausschuss gewählt

Zum ersten Mal seit der Integration der Psychotherapeuten in die Kassenärztlichen Vereinigungen wurden am 15.11.01 von der Vertreterversammlung der KV die ärztlichen und psychotherapeutischen Mitglieder des Hamburger Zulassungs- und des Berufungsausschusses für 4 Jahre neu gewählt. Dabei missachteten der Vorstand und die 90%-Mehrheit der ärztlichen Vertreter das Mehrheitsvotum der psychotherapeutischen VertreterInnen in der KV.

Der VPP/BDP war der Meinung, dass in der jetzt kommenden Wahlperiode ein ehemaliger „Kostenerstattler“ die PsychotherapeutInnen vertreten sollte und hatte deshalb mit Unterstützung der Landeskonferenz für Richtlinientherapie Claus Gieseke als Vertreter der Psychologischen Psychotherapeuten für den Zulassungsausschuss nominiert. Dies erschien uns insbesondere wichtig, da der Zulassungsausschuss in dieser Wahlperiode über die Zulassungsanträge der zur Nachqualifikation ermächtigten BehandlerInnen entscheidet.

Bestärkt wurden wir in unserer Auffassung durch die Erfahrungen, die zahlreiche Kolleginnen und Kollegen in der letzten Legislaturperiode mit den Entscheidungen des Zulassungsausschusses (ZA) machen mussten. Die restriktive und z.T. rechtswidrige Auslegung des Psychotherapeutengesetzes und der Zulassungsordnung durch den ZA hat in vielen Fällen zu einem zeitraubenden, langwierigen und die beteiligten Antragsteller belastenden Rechtsstreit geführt. In Hamburg hat der ZA in der Regel so entschieden, wie der Vorstand der KV Hamburg es wollte. Dies gelang nach unserer Einschätzung u.a. deshalb so reibungslos, weil mehrere ärztliche Mitglieder des ZA gleichzeitig Vorstandsmitglieder der KVH waren.

Zwar hat der Berufungsausschuss später einige der gröbsten Fehlentscheidungen des ZA korrigiert, zahlreiche KollegInnen wurden jedoch nicht zugelassen. Für die verspätet zugelassenen PsychotherapeutInnen ergaben sich unnötige Verzögerungen und z.T. erhebliche Einkommenseinbußen.

Wir sind außerdem sehr unzufrieden mit den Kriterien für die Umwandlungen, die der ZA auf Initiative des bisherigen Mitglieds Christa Prieß (DPTV) beschlossen hatte. So sollen unter anderem die Probatorischen Sitzungen (z.B. Ziffer 870 EBM) nicht mitgerechnet werden und bei der Variante über Fälle nur Behandlungen über 25 Behandlungsstunden bei TP (20 bei VT) gezählt werden.

Der DPTV und die Allianz waren mit unserem Besetzungsvorschlag für diese Position nicht einverstanden, weil sie Christa Prieß, die inzwischen auch dem Vorstand der KV Hamburg angehört, aufgrund ihrer Erfahrung in den letzten 3 Jahren im ZA für geeigneter hielten. Wir sprachen uns gegen diese Ämterhäufung aus und sind der Meinung, dass die Unabhängigkeit des Zulassungsausschusses nicht gewährleistet ist, wenn Vorstandsmitglieder der KV zugleich Mitglieder des Zulassungsausschusses sind. Leider war Frau Prieß nicht bereit im Interesse eines unbelasteten Neuanfangs auf ihre Kandidatur zu verzichten und wurde hierbei vom DPTV unterstützt. Auch den von uns vorgeschlagenen Kompromiss, sich mit Claus Gieseke als Stellvertreter die Sitzungstermine zu teilen, lehnten Christa Prieß und die Vertreter von DPTV/Allianz in der Vertreterversammlung ab.

Der Vorstand der KV Hamburg folgte - wohl aus machtpolitischen Erwägungen - nicht dem Vorschlag der Landeskonferenz und der Mehrheit der Psychotherapeutischen Vertreter in der VV der KVH sondern dem Vorschlag von DPTV/Allianz . Er schlug neben 2 ärztlichen Vorstandsmitgliedern Christa Prieß als Kandidatin für den ZA vor. Alle drei wurden mit großer Mehrheit der ärztlichen Mitglieder und den Stimmen der vier Allianz-VertreterInnen in der VV gewählt. Damit gehören 3 von 4 Vertretern der Leistungserbringer im ZA zugleich dem Vorstand der KV an. Als Vertreter der Kinder- und Jugendlichentherapeuten wurde Udo Kleinat auf gemeinsamen Vorschlag von Landeskonferenz und Allianz gewählt.

Für den Berufungsausschuss wurde Prof. Rainer Richter als Vertreter der PPs gewählt - ebenfalls auf Vorschlag des KV-Vorstandes und gegen das Votum der Mehrheit der Psychotherapeutischen VertreterInnen in der VV, die Mathias Kriesel vorgeschlagen hatten. Als Vertreterin der KJPs wurde dagegen Helene Timmermann wieder auf gemeinsamen Vorschlag der Verbände gewählt.

Auch wenn wir aufgrund der Machtverhältnisse innerhalb der KV mit unserer Argumentation nicht erfolgreich waren, werden wir die weitere Arbeit des Zulassungsausschusses und insbesondere der Vertreter der PPs und der KJPs in kritischer Solidarität verfolgen.

1.12.2001