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LFV Hamburg

Unklarheiten im KV-Telegramm 117 vom 08.05.03

Zu 2. Neuer HVM ab 01.07. 2003

Antragspflichtige Leistungen (alle durch den Gutachter genehmigten Leistungen) fallen nicht unter die budjetierten Leistungen. Die genehmigungspflichtigen Leistungen werden weiterhin zum bisherigen Mindest-Punktwert honoriert. Hier gibt es auch keine Mengenbegrenzung. Dies ist aufgrund des Sozialgerichtsurteil nicht möglich. Das gilt für alle genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen von PP, KJPs und Ärzten.

Allerdings fallen alle nichtgenehmigungspflichtigen Leistungen (z. B. probatorische Sitzungen, Diagnostik, Tests) unter die im KV-Telegramm beschriebene Budjetierung mit einer Mengenbegrenzung, die festgeschrieben ist auf die Ausgangsquartale 3/2001 bis 2/2002. Jede weitere Leistungsausweitung wird nicht honoriert, sofern nicht für diesen Zeitraum bei der KV-HH Ausnahmetatbestände (z. B. Krankheit, Beurlaubung) beantragt war.

So wird für die probatorischen Sitzungen künftig ein Mindestpunktwert von 4,65 Cent honoriert, dafür muß die Leistungsmenge deutlich reduziert werden, je nach Kassenart. Es wird aber das gleiche Geld wie bisher für deutlich weniger Leistungen honoriert und die PsychotherapeutInnen können dann entscheiden, welche Konsequenzen sie daraus ziehen: Z. B.: Weniger arbeiten bei gleichem Honorar wie bisher (etwa generell nur noch drei probatorische Sitzungen zum Honorar der bisherigen fünf Sitzungen). Dies alles soll auf der Vertretversammlung am 12 Juni entschieden werden und gilt bis der neue EBM in Kraft tritt.

Insgesamt umfassen die sonstigen Leistungen im Durchschnitt 5 bis 20% des Leistungsvolumens einer psychotherapeutischen Praxis.

Zu 6: weitere Nutzung von mobilen Chipkartenlesegeräten?

Die Regelung des Austausches bzw. der Umrüstung von mobilen Chipkartenlesegeräten gilt nur für KollegInnen die über EDV abrechnen.

Alle diejenigen KollegInnen welche über Quartalsscheine - die ja vom Pat. unterschrieben werden - abrechnen, können die alten Geräte weiterbenutzen, da hier ein Mißbrauch ausgeschlossen ist.

Helga Schäfer

13.5.2003