![]() |
![]() |
|
Landesfachverbände Aktivitäten Mitgliederservice |
LFV Hessen Zum Stand der Kammergründung in HessenEine Meldung des VPP Landesfachverbandes Hessen. Mit der Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung des hessischen Heilberufsgesetzes, das unter anderem auch die Voraussetzung für die Gründung unserer Kammer geschaffen hat, hat der hessische Landtag den Schlusspunkt zum legislativen Akt der Kammergründung gesetzt. Das Gesetz ist am 7. März 2001 in Kraft getreten. Schon im Vorfeld, bei der Erarbeitung des ministerialen Entwurfes waren die Verbände und damit auch der VPP in die Beratungen eng einbezogen. Wie den standespolitisch Interessierten in Hessen bekannt, hat der zuständige Beamte im Sozialministerium schon Ende 1998 ein sogenanntes "Beratungsgremien" zur Umsetzung des Psychotherapeutengesetzes installiert, in dem alle relevanten Themen, wie Durchführungserlass zur Approbation, erstmalige Besetzung des Fachausschusses bei der KV Hessen und nun auch der Entwurf zu Errichtung Psychotherapeutenkammer beraten wurden. Heiße Diskussionen gab es schon bei diesen Beratungen. Während die Verbände die in der AGB zusammengeschlossen sind selbstverständlich eine eigene Kammer forderten, sprachen sich die Analytikerverbände und der VHVP für eine Integration der Angehörigen unseres Berufsstandes in die Ärztekammer, gegebenenfalls mit einer eigenen Sektion, aus. Nach unseren Erfahrungen in der KV, wo unsere Interessen durchzusetzen schon sehr schwierig ist, wäre diese Lösung für uns ein Desaster gewesen. Ich denke, über politische Machtlosigkeit hätte dieses zum Untergang unseres Berufsstandes führen können. Glücklicherweise konnten wir uns hier durchsetzen. Nur teilweise durchsetzen konnten wir uns bezüglich eines gemeinsamen Beirates mit der Ärztekammer. Die Kompetenzen sind im Gesetz etwas unklar formuliert. Auseinandersetzungen zwischen dem Beirat und den Präsidien beider Kammern scheinen vorprogrammiert. Nicht durchsetzen konnten wir uns bei anderen Punkten, vor allem bei dem Namen. Der Name der Kammer wird lauten: "Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten". Selbst mit einer Ergänzung in Klammern " Landespsychotherapeutenkammer" konnten wir uns nicht durchsetzen. So banal dieses erscheinen mag, die Hintergrund ist ein politischer. Zur Zeit findet eine Auseinandersetzung darüber statt, wer sich nun Psychotherapeut nennen darf. Nur wir, oder auch die psychotherapeutisch tätigen Ärzte. Da diese nicht zu unserer Kammer dazugehören, vertreten wir, falls diese Ärzte auch Psychotherapeuten sind, nicht alle Psychotherapeuten und die präzisere Bezeichnung ist notwendig. Mit der Titelgebung wurde also der praktische Aspekte der politischen Intention geopfert. Vielleicht sollte man sich schon mal Gedanken um eine Erschwerniszulage für die das Telefon bedienende Sekretärin der Kammer machen, die sich dann mit dieser Bezeichnung melden soll. Am Ende wurde das Gesetz von allen Beteiligten so akzeptiert, da weitere Änderungswünsche die Gefahr einer weiteren längerfristigen Verzögerung mit sich getragen hätten. Nach Verabschiedung des Gesetzes wurde vom Sozialministerium ein Schreiben an alle Verbände versendet mit der Bitte um personelle Vorschläge für den Errichtungsausschusses. Als Frist wurde hier der 30.4.2001 angegeben. Danach wird das Ministerium die Mitglieder des Errichtungsausschusses benennen und für den 29. Mai 2001 ist die konstituierende Sitzung geplant. Laut Gesetz wird der Ausschuss mindestens zehn und höchstens 20 Mitglieder umfassend. Wir vermuten, dass auf Grund des Druckes den die Verbände machen werden, wohl eher die maximale Zahl ausgeschöpft werden wird. Im Vorfeld finden jetzt natürlich Verhandlungen zwischen den Verbänden bezüglich der Besetzung statt. Obwohl der Errichtungsausschuss primär die Aufgabe hat die formalen Voraussetzungen für die Wahl zur ersten Kammerversammlung zu schaffen und damit "bürokratisch" arbeiten soll, gehen wir davon aus, dass auch diese Tätigkeit nicht unpolitisch sein wird. Auch über Satzungen und Wahlordnungen wird Politik gemacht. Der VPP Landesfachverband Hessen steht hier für eine eigenständige Politik für die psychologische Psychotherapie, in Kooperation mit den Berufs- und Fachverbänden und auch der Ärztekammer und den ärztlichen Verbänden. Dieses jedoch auf der Basis einer gleichberechtigten Eigenständigkeit und nicht vor dem Hintergrund einer Unterordnung unter ärztliche Interessen, insbesondere unter die Ärztekammer. 19.4.2001 |
|