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LFV Hessen Keine AbschlagszahlungenKeine Abschlagszahlungen auf die durch Gerichtsurteil zu erwartenden Honorarnachzahlungen bei der KV Hessen Der VPP Hessen berichtete über eine unsererseits gestartete Anfrage an die KV Hessen. Wir baten die KV, auf Grund der Anfang des Jahres ergangenen Honorarurteile Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Nachzahlungen zu leisten. Nach einem Zwischenbescheid im April ging nun die endgültige Antwort der KV in unserer Geschäftsstelle ein. Das Ergebnis vorweg: Die KV Hessen wird keine Abschlagszahlungen auf die Honorarnachzahlungen leisten, wie dieses zum Beispiel die KV Südwürttemberg getan hat. Die KV führt drei Gründe dafür an: zum ersten sei der zu erwartende Punktwert noch nicht einschätzbar. Zum Zweiten würde die Leistung einer Abschlagszahlung nach Angabe der KV erforderlich machen, dass alle Quartalsabrechnungen neuerlich "durch die EDV laufen" müssten, was wirklich einen enormen Aufwand bedeuten würde. Als dritter Grund werden die Vorbereitungen für die Einführung des neuen EBM 2000 plus angeführt, die ebenfalls nachvollziehbar erweise eine große Menge an Arbeitskraft in der zuständigen Abteilung der KV bindet. In dem Brief wird allerdings davon ausgegangen, dass der Bewertungsausschuss einen neuen Beschluss, nachdem nun die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, noch vor der Sommerpause fassen würde (dieses als Einschätzung der KV). Wäre dies der Fall, so sollte die KV in der Lage sein, Ende Herbst diesen Jahres gerechnet zu haben und mit den Nachzahlungen beginnen zu können (dieses als Einschätzung von VPP Hessen). Zumindest sollten wir dann eine deutliche finanzielle Unterstützung bei der Finanzierung der Weihnachteinkäufe erfahren. Hans Bauer 28.5.2004 |
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