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LFV Hessen LFV empfiehlt: Widersprüche nicht zurückziehenAnfang September 2005 hat die KV Hessen die restlichen 2/3 der von ihr berechneten Nachzahlungsbeträge ausgezahlt. Dem entsprechenden Begleitschreiben war ein Formular beigefügt, auf dem die Psychologischen Psychotherapeuten aufgefordert wurden, die Widersprüche zurückzuziehen. Der VPP-Landesfachverband Hessen empfiehlt seinen Mitgliedern, hierauf nicht
einzugehen. Bezüglich der neuen Honorarberechnungen und Widersprüche
bescheidet die KV Hessen diese umgehend. Den VPP-Bitten auf Zurückstellung
der Bescheidung bis zum Abschluss eines Musterverfahrens wird nicht gefolgt.
Auch bei der inzwischen großen Zahl von Klagen beim Sozialgericht Marburg
hat die KV widersprochen, die Klagen zurückzustellen bis zur Entscheidung
in einem Musterverfahren. Die Entscheidung des Sozialgerichts bleibt abzuwarten. Für ausführliche Informationen steht der E-Mail-Newsletter des Landesfachverbandes zur Verfügung, der über folgende Adresse bestellt werden kann: HansBauer.Wiesbaden@t-online.de. Im Netz ist der Newsletter auf bdp-hessen.de zu finden. Hans Bauer
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