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LFV Hessen

LFV empfiehlt: Widersprüche nicht zurückziehen

Anfang September 2005 hat die KV Hessen die restlichen 2/3 der von ihr berechneten Nachzahlungsbeträge ausgezahlt. Dem entsprechenden Begleitschreiben war ein Formular beigefügt, auf dem die Psychologischen Psychotherapeuten aufgefordert wurden, die Widersprüche zurückzuziehen.

Der VPP-Landesfachverband Hessen empfiehlt seinen Mitgliedern, hierauf nicht einzugehen. Bezüglich der neuen Honorarberechnungen und Widersprüche bescheidet die KV Hessen diese umgehend. Den VPP-Bitten auf Zurückstellung der Bescheidung bis zum Abschluss eines Musterverfahrens wird nicht gefolgt. Auch bei der inzwischen großen Zahl von Klagen beim Sozialgericht Marburg hat die KV widersprochen, die Klagen zurückzustellen bis zur Entscheidung in einem Musterverfahren. Die Entscheidung des Sozialgerichts bleibt abzuwarten.
Grundproblem in Hessen ist, dass die Kassenärztliche Vereinigung bisher keine Zahlen geliefert hat, die es ermöglichen würden, die Nachzahlungsbescheide und auch die neu erlassenen Bescheide rechnerisch zu überprüfen.

Für ausführliche Informationen steht der E-Mail-Newsletter des Landesfachverbandes zur Verfügung, der über folgende Adresse bestellt werden kann: HansBauer.Wiesbaden@t-online.de. Im Netz ist der Newsletter auf bdp-hessen.de zu finden.

Hans Bauer
Vorsitzender der VPP-Landesfachverbandes Hessen