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Erneut keine Einigung über ungeeignete Lösung

Pressemitteilung 07.06.00

(ch) Die Gespräche zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg/Vorpommern und der AOK Mecklenburg/Vorpommern über das Psychotherapiebudget für 1999 und 2000 sind am 06.06.00 erneut gescheitert, da die AOK entgegen einer früheren Bereitschaftserklärung nicht bereit war, die Hälfte der finanziellen Lasten zwischen dem Schwellenpunktwert und dem Punktwert des Bewertungsausschusses für psychotherapeutische Leistungen zu übernehmen. Die Kassenärztliche Vereinigung MV hatte ihre Bereitschaft erklärt, die Lasten hälftig zu tragen.

Tatsache ist jedoch auch, daß der anvisierte Punktwert, der durch den Bewertungsausschuß ungesetzlich ermittelt wurde, nicht ausreicht um eine psychotherapeutische Praxis im Rahmen der Regelversorgung im kassenärztlichen System zu führen und eine ungeeignete Lösung darstellt.

Die Verhandlungen mit dem VdAK über das Psychotherapiebudget 1999 und 2000 sind bisher ebenfalls gescheitert. Hier kommt noch hinzu, daß kein Schiedsamtsspruch vorliegt, da seit über einem halben Jahr im Land Mecklenburg/Vorpommern kein funktionierendes Schiedsamt besteht, das die Aufgabe hätte, bei Nichteinigung der Vertragsparteien zu schlichten.

Damit ist folgendes zu konstatieren:

  1. Seit nunmehr 18 Monaten steht eine Entscheidung über das Psychotherapiebudget (finanzielle Mittel, die zur ambulanten Behandlung psychisch Kranker zur Verfügung stehen) im Lande aus. Folge ist, daß seit nunmehr 18 Monaten, die per Gesetz vorgeschriebene psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleistet ist.

2. Das vom Gesetzgeber vorgesehene Schiedsamt besteht ungesetzlicherweise nicht, da es sich aufgrund von Besetzungsstreitigkeiten der Vertragsparteien nicht bildet.

3. Die Aufsichtsbehörde (Sozialministerium Mecklenburg/Vorpommern) greift nunmehr seit 18 Monaten nicht mit seiner Weisungsbefugnis ein sondern versucht erfolglos an die Vernunft der Verfahrensbeteiligten zu appellieren.

Wir, die wir uns als Leistungserbringer auch als Mediatoren unserer Patienten verstehen, die aufgrund ihrer Erkrankung ihre Stimme nicht erheben können, fordern:

1. Schluß mit der erschreckenden Diskriminierung von psychisch kranken Bürgern in einem deutschen Bundesland !

2. Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgung mit psychotherapeutischer Behandlung durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel!

3. Sofortiges Eingreifen der Aufsichtsbehörde ! Das Verschaukeln der politischen Entscheidungsträger durch die Krankenkassen muß ein Ende haben !

18 Monate Entscheidungsverschiebung sind ein Skandal!

13.6.2000