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LFV Niedersachsen VPP Niedersachsen: Unbedingt weiter Widerspruch einlegen!Die neuen Quartalsbescheide für die Honorare der Niedergelassenen im kassenärztlichen System sind nun eine Zeitlang schon herausgegangen. Der VPP Niedersachsen erinnert daran, unbedingt diesen zu widersprechen, da die Berechnungen weiterhin nicht als korrekt und ausreichend anzusehen sind.Unter www.bdp-niedersachsen.de finden Sie hierzu im geschützten Mitgliederbereich einen Widerspruchstext. 13.3.2006 |
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