Zur BDP-Website Verband Psychologischer Psychotherapeuten
Zur Startseite
Meldungen
Fach- und Berufspolitik
Gesetz / Zulassung
Der VPP
  Landesfachverbände
  Aktivitäten
  Mitgliederservice
Psychologie für alle
Jobs / Ausbildung
Service / Kontakt
Mitgliedschaft im BDP
Mitgliederbereich

Suche auf den Seiten des BDP
Zurück

    
    

LFV Nordrhein-Westfalen

Der Ärger wächst und wächst in Nordrhein

"Computerfehler" bei der Abrechnung der KV Nordrhein : Viele Überweisungen gelöscht, stattdessen Praxisgebühr abgezogen

Wie die KV Nordrhein - Bezirksstelle Köln - auf Nachfrage bestätigt, sind viele Abrechnungen der PsychotherapeutInnen fehlerhaft. Irrtümlich wurden Überweisungsabrechnungsziffern gelöscht, so dass bei diesen Behandlungsfällen die Praxisgebühr abgezogen wurde.

Die Sachbearbeiterin, Frau Laufenberg, lässt mitteilen, dass damit zu rechnen sei, dass dieser Fehler mit der nächsten Abrechnung ohne Widerspruch behoben werden würde. Wer sicher gehen wolle, könne Widerspruch einlegen.

Der VPP in NRW stellt fest, dass Fehlermachen menschlich ist.
Der VPP in NRW stellt weiterhin fest, dass er es als selbstverständlich erachtet, dass aufgedeckte Fehler korrigiert werden.
Nach allen Erfahrungen mit der KVNo raten wir dennoch dringend zum Widerspruch.

Dieser sollte darüber hinaus folgende Punkte enthalten:

  1. Der Bescheid 3/2004 vom 25.1.2005 ist unrechtmäßig, weil er für die genehmigungspflichtigen Leistungen gemäß dem nicht mehr gültigen Bewertungsausschussbeschluss gefällt wurde. Maßgebend für diesen Bescheid ist der Beschluss vom 23. Oktober 2004.
  2. Der Bescheid ist unrechtmäßig, weil der Restpunktwert von IKK und AOK sittenwidrig ist.
  3. Der Bescheid ist weiterhin unrechtmäßig, weil der Mindestpunktwert bei der IKK um 2/10 unter dem Mindestpunktwert aller anderen Krankenkassen liegt. Dies ist nach der Logik der Berechnung des Mindestpunktwertes nicht möglich.

2.2.05