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LFV Nordrhein-Westfalen KVWL-Anfrage muss nicht beantwortet werdenDie KVWL hat niedergelassene KollegInnen in Westfalen-Lippe, die weniger als 20 Stunden/Woche bei der KVWL abrechnen, aufgefordert, Gründe für dieses Verhalten zu nennen. Aus Sicht der KVWL beteiligen sich diese KollegInnen zu wenig an der ambulanten Versorgung. Die KVWL sieht dadurch Versorgungsengpässe gegeben. Gem. § 3 Abs. 8 der Satzung der KVWL hat "jedes Mitglied ... im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ... den zuständigen Organen der KVWL oder ihren Beauftragten diejenigen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen vorzulegen, die zur Nachprüfung der vertragsärztlichen Tätigkeit erforderlich sind und derer die KVWL zur Durchführung ihrer Aufgaben bedarf." Andrerseits zeigt das Schreiben der KVWL, dass die KVWL selber wohl sieht, dass sie ihren Sicherstellungsauftrag Psychotherapie betreffend nicht erfüllen kann. Aus diesem Umstand können verschiedene Forderungen abgeleitet werden. Peter Müller-Eikelmann 14.4.2005 |
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