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LFV Nordrhein-Westfalen

Telefonaktion gegen skandalöse Restpunktwerte in Nordrhein

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

was wir glaubten, endlich durch die erkämpfte Honorarneuberechnung in der Tasche zu haben, wird uns aus der anderen Tasche wieder herausgezogen:
Der ab 4/2004 geltende erhöhte Mindestpunktwert von 5,0531 c - entspricht 73,27 Euro für eine Sitzung - wird durch den Restpunktwert BKK 0,1729 c = 2,51 Euro für eine probatorische Sitzung (2,42 Euro für einen Bericht an den Gutachter) und den Restpunktwert Ersatzkassen 0,3145 c = 4,56 Euro für eine probatorische Sitzung (4, 40 Euro für einen Bericht an den Gutachter) wieder zurückgenommen!

Oder anders ausgedrückt: mit einer probatorischen Sitzung finanzieren wir in Nordrhein die Heraufsetzung des Mindestpunktwertes für 3 ½ bis 3 ¾ genehmigte psychotherapeutische Sitzungen! Damit wird das Urteil des Bundessozialgerichtes durch immer neue Tricks von KV und Kassen ad absurdum geführt.

Der Rechtsweg muss zwar weiter beschritten werden, aber einzig öffentlicher Druck bringt uns weiter, wie die Reaktion von AOK und IKK vor 2 Monaten auf die Telefonate-, Fax- und Email-Flut sowie die geplanten Kundgebungen gezeigt hat.

Wir werden ab dem kommenden Montag (2. Mai) bis Mittwoch (4. Mai) Verantwortliche bei Kassen und KVNo telefonisch dazu befragen, wie es zu den skandalösen Restpunktwerten kommt, und sie u.a. über die Bedeutung der Diagnostik vor Beginn einer Therapie, eine wichtige qualitätssichernde Maßnahme, informieren. Wir bitten Sie, diese Aktion nach Kräften zu unterstützen und ihre Fragen und Komentare per Telefon, Fax und Email an folgende Ansprechpartner zu richten:

  • BKK
    Landesverband NRW
    Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen
    Vorsitzender: Jörg Hoffmann
    Stellv. Vorsitzender: Theo Giehler
    Tel. 0201-17902
    Fax 0201-179-1666
  • VDAK e. V.
    Landesvertretung NRW
    Graf-Adolf-Str. 67-69, 40210 Düsseldorf
    Leiter der Landesvertretung: Andreas Hustadt
    Tel. 0211-384100
    Fax 0211-38410-20
  • BEK
    Landesgeschäftsstelle Nordrhein
    Mecumstr. 10, 40223 Düsseldorf
    Landesgeschäftsführer: Bernd-Rainer Kuß
    Tel. 018500670
    Fax 01850067-3090
  • DAK
    Landesgeschäftsstelle Nordrhein
    Graf-Adolf-Str. 89, 40210 Düsseldorf
    Landesgeschäftsführer: Herr Veen
    Tel. 0211-38860
    Fax 0211-3886-119
  • TKK
    Landesvertretung NRW
    Bismarckstr. 101, 40210 Düsseldorf
    Leiter der Landesvertretung NRW: Günter van Aalst
    Tel. 0211-936000
    Fax 0211-93600-13
  • Hamburg-Münchner Krankenkasse
    Regionalzentrum NRW
    Immermannstr. 65, 40210 Düsseldorf
    ab 29.6.2005
    Ludwig-Erhard-Allee 9
    Leiterin Regionalzentrum NRW: Nicole Straff-Irmgartz
    Tel.0211-168080
    Fax 0211-16808-45
  • GEK
    Hauptverwaltung
    Gottlieb-Daimler-Str. 19, 73529 Schwäbisch Gmünd
    Vorstandsvorsitzender: Dieter Hebel
    Tel. 0717-18010
    Fax 0717-18-5881
  • KKH
    Landesverwaltung NRW
    Moskauer Str. 25, 40227 Düsseldorf
    Landesgeschäftsführer: Thorsten Boßems
    Tel.0211-30240

Sollte die Telefonaktion nicht zu einer Anhebung der Restpunktwerte führen, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen müssen, u.a. Kundgebungen bei Kassen. Herr Dr. Hansen hat dem VPP bereits zugesagt, dass er an einer solchen Kundgebung teilnehmen werde.
Unsere Anfrage bei den anderen Verbänden der Landeskonferenz für Richtlinienpsychotherapeutenverbände nach gemeinsamen Protestaktionen stieß bisher noch nicht auf Gegenliebe.
Der VPP im BDP bemüht sich weiter darum, das Protestvorgehen mit den anderen Psychotherapeutenverbänden abzustimmen.

Der VPP im BDP erwartet vom Vorstand der Psychotherapeutenkammer NRW, dass er sich öffentlich und klar an die Seite der betroffenen niedergelassenen VertragspsychotherapeutInnen stellt und sich mit Nachdruck für eine angemessene Honorierung auch des Restpunktwertes einsetzt.

Sie werden rechtzeitig weiter informiert!
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre KollegInnen weiter.

Gerhild von Müller
Für die BDP Landesgruppe NRW und den VPP Landesfachverband NRW

P.S.: Natürlich müssen wir gegen diesen Honorarbescheid 4/04 wieder Widerspruch einlegen. Unsere Rechtsabteilung arbeitet eine Formulierung für Sie aus; diese wird in Kürze veröffentlicht.

29.4.2005