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LFV Nordrhein-Westfalen

Protestaktion "Geld zurück" einer Kollegin aus Nordrhein

Zur Nachahmung empfohlen

Die Kollegin hat den folgenden Brief an die entsprechenden Landesgeschäftsstellen der verschiedenen Kassen geschickt und an die KV ein kurzes Schreiben mit dem Bargeld und der Bitte, sich um die Verteilung zu kümmern. Es handelte sich um 2,51 Euro für BKK und 121,91 Euro für Ersatzkassen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,
als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandele ich Patienten und Patientinnen, die bei Ihnen krankenversichert sind.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, war der Restpunktwert im 4. Quartal 2004 eine Katastrophe.
Es ist in der Behandlung unerlässlich, eine gute und intensive diagnostische Phase einzusetzen. Ungefähr bei 20 % der Kinder und Jugendlichen ist eine psychotherapeutische Behandlung nicht notwendig oder das entsprechende Verfahren nicht sinnvoll, d.h es kommt zu keinem weiterführenden Antrag. In diesem Fall erspart die Diagnose Ihnen weitere oder unsinnige Leistungen.
Wird die Politik der Katastrophenbezahlung der probatorischen Sitzungen weitergeführt, sehen sich wohl die meisten Kollegen veranlasst, genau diese wichtige Phase einzusparen und direkt Anträge auf genehmigte Leistungen zu stellen.

Nun etwas Emotionales: Ich fühle mich persönlich durch ein Stundenhonorar von 2,50 Euro entwertet, meine Arbeit missachtet und meine Existenz bedroht.
Für mich bedeutet diese Abrechnung 04/04 einen Ausfall von 2.000 Euro, das bedeutet z.B. abgebildet auf meine persönliche Situation: meine gesamte Mietzahlung für meine Praxis ist nicht gesichert.
Ich möchte Ihnen nicht vorrechnen, wie viele Stunden ich arbeiten muss bei einer derartigen Honorierung, um meine eigenen Krankenversicherungsbeiträge zahlen zu können...

Ich betrachte es als unmoralisch und selbstwertschädigend, für eine solche Honorierung zu arbeiten. Als Konsequenz werde ich den Betrag für die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen an die KVNO zurückschicken. Es ist mir derzeit zeitlich nicht möglich, auszurechnen, welche Krankenkasse welchen Betrag gezahlt hat. Sie können sich an die dortige Stelle wegen Rückerstattung wenden.

Mit höflichen Grüßen"

8.5.2005