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LFV Nordrhein-Westfalen Zukunft der Psychotherapie in der GKVKonzertierte Aktion der Berufsverbände notwendig! Einige KVen machen weiterhin Stimmung in Sachen Nachvergütung, indem sie vorrechnen, welche Verluste die Fachärzte und die fachärztliche Versorgung der Bevölkerung dadurch haben, dass ein Teil unserer Nachvergütung aus dem Facharzt-Topf kommt. Dazu stellt der VPP NRW fest: 1. Warum muss die Nachvergütung komplett aus dem Facharzt-Topf kommen? Es geht hier auch um Zeiträume, wo es die Aufteilung in Töpfe noch nicht gab und unser Einkommen mit dem der HausärztInnen verglichen wurde. 2 . Spätestens ab 2001 war klar, dass nachvergütet werden muss, dass den PsychotherapeutInnen mehr Geld zusteht. Statt dass die KVen und die KBV offensiv das Geld bei den Kassen eingefordert und eingeklagt haben, das die Kassen unrechtmäßig bei der Umsetzung des PsychThG zurückgehalten haben, haben die KV-Funktionäre, "unsere Vertreter" in KV und KBV konsequent den Anspruch der PsychotherapeutInnen weiter bestritten, mit unsäglichen, unsere Arbeit teils herabwürdigenden Argumenten. 3. Statt Rückstellungen zu bilden, haben einige KVen die 20 % (in manchen KVen sogar weit mehr), die den PsychotherapeutInnen vorenthalten wurden, unter den anderen Arztgruppen verteilt. Jetzt finanziert die KV Nordrhein die uns zustehende Honorar-Erhöhung, indem sie uns an einer anderen Stelle (Restpunktwert) das Geld für geleistete Arbeit wieder wegnimmt. Das alles hat massive Auswirkungen auch auf die Zukunft ! Die künftige Größe der Töpfe wird u.a. von der Höhe des Restpunktwertes abhängen, auch dem zurückliegenden. Wenn der Restpunktwert der vergangenen Quartale nicht angehoben wird, führt das kurz gesagt dazu, dass er auch in Zukunft so niedrig bleiben wird, weil der Topf auf dieser Grundlage berechnet wird.
Es hat doch keinen Zweck, wenn jetzt jeder, mehr oder weniger gut informiert vor sich hinwurstelt, sondern unsere Berufsverbände müssten den KollegInnen Empfehlungen geben, was für unsere Zukunft am sinnvollsten ist, zumindest ganz klar und deutlich die Alternativen aufzeigen. - Warum gibt es im Hinblick auf die bevorstehenden morbiditätsgestützten Regelleistungsvolumina (RLV) keine Empfehlungen, wie wir mit Diagnosen auf den Abrechnungsscheinen umgehen sollen? Über das weitere Vorgehen hinsichtlich Untätigkeitsklagen wegen der fehlenden Honorarbescheide und wegen möglicher Kundgebungen wird der VPP NRW zeitnah informieren Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre KollegInnen weiter. Gerhild von Müller 10.5.2005 |
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