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LFV Nordrhein-Westfalen

KVWL: Punktwert erhöht

Laut Auskunft der KV Westfalen-Lippe (KVWL) wird der Punktwert für die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen für die Betriebskrankenkassen ab 1. Quartal 2006 von 0,5 auf 3,1 erhöht. Das wird zur Folge haben, dass sich auch der Punktwert der anderen Primärkassen verändern wird. Weitergehende Spekulationen, dass der Punktwert für alle Primärkassen rückwirkend zum 2. Quartal 2005 auf 3.1 korrigiert wird, konnte die KVWL nicht bestätigen.

Hintergrund dieser Entwicklung waren die massiven Proteste durch aktive KollegInnen bei der KVWL, die Information der Patienten und vor allem die Information der Sachbearbeiter der Krankenkassen vor Ort, die von dem extremen Punkteverfall für nicht genehmigungspflichtige Leistungen keinerlei Kenntnis hatten und die auf keinen Fall wollten, dass "ihre" Patienten schlechter behandelt werden.

12.6.2006