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LFV Nordrhein-Westfalen Überprüfung des neuen Kammerbeitrags in NRW
Liebe KollegInnen, wie Sie aus den Schreiben der Kammer NRW ersehen, kommt im nächsten Jahr eine kräftige Erhöhung des Kammerbeitrages auf uns alle zu. Bei der letzten Kammerversammlung am 27. April 2007 in Dortmund wurde mit den Stimmen der "Regierungs"-fraktionen und einiger weiterer eine Erhöhung des Beitrages um 100 € beschlossen sowie eine Änderung der Beitragstabelle. Beides bedarf noch der Genehmigung des Ministeriums. Der VPP-Landesfachverband wie auch die VPP-Fraktion haben sowohl im Vorfeld wie auch während der Kammerversammlung ihr Unverständnis für diese in ihren Augen nicht gerechtfertigte Erhöhung zum Ausdruck gebracht. Die VPP-Fraktion hatte einen eigenen, ausführlich begründeten Antrag vorgelegt, der, sofern die Beitragstabelle einen Einheitsbeitrag für alle vorsehen würde, eine Erhöhung um 40 € vorsah, sofern eine differenzierte Beitragstabelle für Angestellte beschlossen werden solle, eine Erhöhung um 50 €. Da der Antrag des Vorstandes der weitergehende war, wurde über diesen zuerst abgestimmt. Da er die Mehrheit fand, wurde über den VPP-Antrag nicht mehr abgestimmt. Da der Landesfachverband jedoch schwerwiegende Bedenken gegen eine 40%-Erhöhung wie auch gegenüber der Regelung bzgl. der Teilzeitangestellten hat, haben wir uns in einem mehrseitigen Schreiben an das Ministerium gewandt und um Überprüfung gebeten. Die Bedenken des VPP NRW richten sich vor allem gegen die Ungleichbehandlung von angestellten und niedergelassenen Teilzeitbeschäftigten, wie auch gegen die Begründung der Notwendigkeit der Erhöhung des Beitrages durch Aufgaben, die möglicherweise erst auf die Kammer zukommen werden (Gesundheitskarte) oder nur einen Teil der Kammerangehörigen und diesen in der Form nicht verpflichtend angehen (Fortbildungskonto). Der VPP NRW schätzt auch eine weitere Erhöhung des Beitrags an die Bundespsychotherapeutenkammer in der im Mai in Berlin beschlossenen Höhe nicht als angemessen ein: Pro Mitglied hat sich der Beitrag der Bundeskammer von zunächst 30 € (2003), auf 39 € plus 3 € für den Newsletter und nun um weitere 9 € auf insgesamt 51 € erhöht. Das macht innerhalb von vier Jahren eine Steigerung um 70%. Der Haushalt der Bundespsychotherapeutenkammer beläuft sich demnach auf mehr als 1,5 Millionen €. Die Aufgaben der BPTK sind jedoch begrenzt, da sie - anders als die Landeskammern - keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Selbstverständlich sieht auch der VPP in NRW die Notwendigkeit einer durchschlagkräftigen Interessenvertretung auf Bundesebene. Die Mitglieder des Vorstandes des LFV NRW des VPP haben aus vielen Gesprächen mit Kammerangehörigen erfahren, dass diese über die Aufgaben und die Arbeit der Kammer sich nicht ausreichend informiert fühlen und auch nicht "spüren", wo die Kammer ihre Interessen vertritt. Aus diesem Grund hat der VPP in seinem Antrag vorgeschlagen, zwei weitere Stellen für die fachliche und fachpolitische Betreuung der Kammerarbeit und der Kammerangehörigen einzurichten. Für den VPP ist das ein notwendiger Schritt hin zu mehr Fachlichkeit und Interessenvertretung der Kammer über die notwendigen Verwaltungsaufgaben hinaus. Aus diesem Grund sieht auch der VPP die Notwendigkeit einer moderaten Erhöhung des Kammerbeitrages. Der VPP sieht allerdings auch, dass es Einsparpotentiale in der bisherigen Haushaltsführung gibt. Sollte der VPP mit seiner Eingabe an das Ministerium nicht erfolgreich sein und tatsächlich die von der Kammerversammlung beschlossene Erhöhung des Kammerbeitrages auf 350 € wie auch die Ungleichbehandlung nur in Teilzeit Arbeitender genehmigt werden, werden wir gegen diese Erhöhung den Klageweg gehen. Mit freundlichen Grüßen 30.5.2007 |
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