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LFV Nordrhein-Westfalen VPP NRW disktuierte Test zur GeschlechtsfrüherkennungFür 149 Euro kann neuerdings von einem deutschen Arzt ab der 8. Schwangerschaftswoche eine 99,9 %-ige Geschlechtsbestimmungsmöglichkeit erworben werden, d.h. vor Ablauf der 12-wöchigen Frist für einen ahndungsfreien Schwangerschaftsabbruch, obwohl Geschlechtsbestimmungen bei Präimplantationsdiagnostik (PID) und FISH-Test in Europa explizit und generell für rechtswidrig erklärt wurden. Diese Entdeckung entsetzte Vertreterinnen des VPP-Landesfachverbandes NRW so, dass sie Anfang Juli eine Diskussionsrunde einberiefen, Titel: „maedchenoderjunge.de“. Unter Moderation der Vorsitzenden des VPP-LFV NRW Uschi Gersch kam das Podium zu dem Schluss, dass diese frühe Möglichkeit der Geschlechtstestung in verstärktem Aufkommen von Wünschen nach einem bestimmten Geschlecht und sogar Wünschen nach Beendigung des Heranwachsens eines Embryos mit ungewolltem Geschlecht münden kann. Den Test, der auch auf natürlichem Wege schwanger gewordenen Frauen das Geschlecht des Embryos zu einem Zeitpunkt voraussagen kann, an dem noch keine Beziehung zu dem Embryo gewachsen ist, erachtet der VPP für ethisch bedenklich. Er birgt auch auf dem Hintergrund medikamentöser Abbruchmöglichkeiten ein unabschätzbares Gefahrenpotential, welches die seelische und körperliche Gesundheit der schwangeren Frau, des Ungeborenen sowie bereits vorhandener Kinder bedroht. Ausführlich im Report Psychologie Gabi Klaes-Rauch 12.9.2007 |
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