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LFV Nordrhein-Westfalen

Klage gegen Erhöhung des Beitrages der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Der Kammerbeitrag ist zum Jahr 2008 um 40 % auf € 350 angehoben worden. Der Landesfachverband NRW erhebt gegen die nach seiner Einschätzung unzulässig hohe Erhöhung des Beitrags Klage beim Verwaltungsgericht Köln.

Sollte diese Klage Erfolg haben - sie wird sicher über mehrere Instanzen geführt werden und entsprechend lange bis zum rechtssicheren Urteil dauern -, können nur diejenigen, die ebenfalls geklagt haben, sicher sein, dass ihnen Anteile des Beitrags rückerstattet werden.

Wer gegen den Beitragsbescheid der PTK Klage erhoben hat, sollte unter Hinweis auf das vom VPP geführte Musterverfahren das Ruhen seines Verfahrens beantragen. Gleichwohl wird dann die Prozessgebühr von 35 € fällig, die auch nicht zurückerstattet wird, wenn die Klage später zurück genommen wird. Im Falle der Klagerücknahme könnten möglicherweise der PTK Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes zu erstatten sein, sofern die PTK einen Rechtsanwalt beauftragt hat. Diese könnten sich auf 58 € belaufen.

25.1.2008