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LFV Nordrhein-Westfalen Übereinkunft mit KV Nordrhein zu PsychotherapeutenhonorarenMindestpunktwert: 4,399 Cent, Restpunktwert: 2,933 Cent, RLV nicht verändert Am 23. Januar haben sich Vorstand und Geschäftsführung der KV Nordrhein und Vertreter des beratenden Fachausschusses Psychotherapie auf Eckpunkte zu den Psychotherapeuten-Honoraren verständigt. Mit dem Vorbehalt, dass die Zustimmung der Krankenkassen-Landesverbände noch aussteht. Zu den Vereinbarungen: Von vorneherein unstrittig war die Anpassung der Stützungsobergrenze für den Mindestpunktwert auf 2.716.740 Punkte bzw. 679.185 Punkte je Quartal. (+21,04 %). Dies folgt dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom November 2007. Aus diesem Beschluss und dem Wegfall des Konsultationskomplexes im neuen EBM würde sich ein Mindestpunktwert für Nordrhein von 4,1749 ct errechnen und somit ein Minus von 5,1 % für die antragspflichtigen Therapiestunden. Vereinbart wurde jedoch ein Mindestpunktwert von 4,399 ct. Der Restpunktwert wurde mit 2,933 vereinbart. Diese neuen Punktwerte wirken sich unterschiedlich aus, da nicht alle Leistungen im neuen EBM mit einer Erhöhung der Punktzahlen um 21 % neu bewertet wurden; im Durchschnitt dürfte dies jedoch nicht zu wesentlichen Veränderungen führen. Die Leistungsobergrenzen für Gemeinschaftspraxen (Jobsharing, Angestellte) werden um ca. 17,4 % erhöht, dies entspricht der Steigerung vom EBM 2000+ auf den neuen EBM. Hier wurde berücksichtigt, dass diese Grenzwerte bereits nach der Einführung des EBM 2000+ (mit der Erhöhung von 1450 auf 1495 Punkte je Einzelsitzung) angepasst wurden (daher +17,4 % statt +21,04 %). Diese Anpassung erfolgt rückwirkend zum 01.01.08 und muss nicht beantragt werden. Bereits erteilte ablehnende Bescheide werden berichtigt. Nicht erhöht werden die RLV, sie bleiben bei 1900 Punkten bzw. 2700 (bei Kindern und Jugendlichen) Punkten je Fall. Natürlich wurde von den Psychotherapeuten auch hier eine Erhöhung der RLV um mindestens 21 % gefordert. Zugesichert wurde allerdings, dass nach dem Vorliegen der ersten Abrechnung in 2008 die RLV neu berechnet und ggf. angepasst würden. Hinzu kommt, dass bei der Kalkulation der benötigten Leistungsmenge in 2009 die ersten beiden Quartale vermutlich von hervorragender Bedeutung sind. Deshalb sollten alle KollegInnen trotz unzureichender RLV die fachlich gebotenen Leistungen außerhalb des Richtlinienkapitels - insbesondere Diagnostik und Probatorik - in erforderlichem Umfang erbringen und abrechnen. Die Abrechnung in den ersten beiden Quartalen wird voraussichtlich darüber entscheiden, wie die zukünftigen Regelleistungsvolumina ausgestattet sind. 1.2.2008 |
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