Zur BDP-Website Verband Psychologischer Psychotherapeuten
Zur Startseite
Meldungen
Fach- und Berufspolitik
Gesetz / Zulassung
Der VPP
  Landesfachverbände
  Aktivitäten
  Mitgliederservice
Psychologie für alle
Jobs / Ausbildung
Service / Kontakt
Mitgliedschaft im BDP
Mitgliederbereich

Suche auf den Seiten des BDP
Zurück

    
    

LFV Nordrhein-Westfalen

KV Westfalen-Lippe: Vergütung probatorische Leistungen

Laut Auskunft der KVWL ist beabsichtigt, die probatorischen Leistungen rückwirkend ab dem 2. Quartal 2005 mit 2,56 Cent/ Punkt zu vergüten. Damit folgt man dem Spruch des Bundessozialgerichtes vom 28.5.08, in dem ausgeführt wurde, dass die Psychotherapeuten für die probatorischen Sitzungen einen Anspruch auf mind. 2,56 Cent/ Punkt haben. Allerdings könne die Nachzahlung erst vollzogen werden, wenn das Urteil des BSG nebst Begründung schriftlich vorliege.

Aus diesem Grund wird die Honorarabrechnung für das 1. Quartal 2008 noch den in den letzten Quartalen gezahlten Wert von 0,53 Cent/ Punkt aufweisen.

Peter Müller-Eikelmann

9.6.2008