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LFV Nordrhein-Westfalen Bericht zur konstituierenden Sitzung der Kammerversammlung NRWIm Juni 2009 waren die Mitglieder der Kammerversammlung NRW zur 3. Legislaturperiode gewählt worden. Am 29. August 2009 trat die Kammerversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Durch die Wahl waren die Fraktionen, die den Vorstand stützen (Kooperative Liste, AS/DGVT, Bündnis KJP, Analytiker), deutlich gestärkt worden. Die Opposition kann nur noch 21 Mandate (vorher 27) in die Waagschale werfen: Der VPP konnte zwar seine Mandate von 7 auf 10 erhöhen, die QdM-Fraktion schrumpfte aber von 16 auf 7 Mandate, während OWL erneut 4 Mandate erringen konnte. Die Mandatsverteilung und ihre Veränderungen im Verhältnis zu 2005 im Einzelnen:
Im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung stand natürlich die Neuwahl des Vorstandes. Mit der satten Mehrheit der Vorstands-Fraktionen von 47 der insgesamt 68 Sitze beantragten die Vorstands-Fraktionen, den Vorstand von 5 auf 7 Mitglieder auszuweiten. Die VPP-Fraktion kritisierte dieses Vorhaben scharf: Nicht die Vermehrung der kostenträchtigen Ehrenämter sei erforderlich, notwendig sei, dass die Kammer endlich die wichtige Geschäftsführer-Position qualifiziert und dauerhaft besetze (in 7 Jahren hatte der Vorstand 5 Geschäftsführer verschlissen!). Die Vorstands-Fraktionen ließen sich davon nicht beirren und sorgten dafür, dass alle Vorstands-Fraktionen mit wenigstens einem Vorstandsamt bedacht wurden. Die VPP-Fraktion stellte daraufhin den Antrag, die Ausgaben für den Vorstand kostenneutral zu gestalten:„Die monatliche Gesamt-Aufwandsentschädigung für den neu gewählten Vorstand darf die monatliche Gesamt-Aufwandsentschädigung der Amtsperiode 2005 bis 2009 nicht überschreiten.Der Finanzausschuss wird beauftragt, die erforderliche Änderung des Abschnitt C der Entschädigungs-Ordnung bis zur nächsten Kammerversammlung beschlussfähig vorzubereiten.“ Der Antrag konnte dann zwar verlesen werden, danach bemühte die Präsidentin
als Versammlungsleiterin die Geschäftsordnung: Der Antrag sei weitergehend
als der zuvor abgestimmte und könne deshalb nicht mehr behandelt werden.
Diese Auslegung der Geschäftsordnung ist zumindest strittig, weil der Antrag
erst gestellt werden konnte, nachdem die Mehrheit die Erweiterung des Vorstandes
beschlossen hatte. In den Vorstand wurden dann folgende Personen gewählt
Die Bildung von Ausschüssen und deren Besetzung durch die Fraktionen
war vorab zwischen den Fraktionen einvernehmlich geklärt worden. Diesem „Einvernehmen“ steht
deshalb nichts im Wege, weil bei der Besetzung der Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse
in der Kammerversammlung nur indirekt von Bedeutung sind: Das Heilberufsgesetz
NRW bestimmt, dass die Fraktionen entsprechend ihrer Mitgliederzahl zu berücksichtigen
sind. Das Gleiche gilt für die Wahl in den Deutschen Psychotherapeutentag,
also in das Parlament der Psychotherapeuten auf Bundesebene. Der VPP wird
dort durch Die Ausschüsse sind (in Klammer die Fraktion der/des Vorsitzenden): Fort- und Weiterbildung (Kooperative Liste) Die VPP-Fraktion in der PtK NRW 15.9.2009 |
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