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LFV Nordrhein-Westfalen Erklärung der QdM-FraktionErklärung der QdM-Fraktion zur Neuwahl des Vorstandes der Psychotherapeutenkammer NRW Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wählt Vorstand ab Auf der zweiten Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen wurde der seit 76 Tagen amtierende Vorstand, der für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt worden war, durch einen neuen Vorstand ersetzt. § 24 Abs. 4 des Heilberufsgesetzes NRW gibt der Kammerversammlung die Möglichkeit, während der laufenden Amtsperiode einen neuen Vorstand zu wählen, wenn die absolute Mehrheit das verlangt. Dem amtierenden Vorstand war zwar von allen in der Kammerversammlung vertretenen Fraktionen das Vertrauen ausgesprochen und ihm für seine Arbeit gedankt worden, dennoch beschloß die Kammerversammlung, einen neuen Vorstand zu wählen. § 24 Abs.4 soll - dem konstruktiven Mißtrauensvotum vergleichbar - sicherstellen, dass bei Funktionsunfähigkeit des auf 4 Jahre gewählten Vorstandes die Kammer ihre Aufgaben weiterhin erfüllen kann. Für diesen Fall bietet § 24 Abs.4 die Möglichkeit, einen neuen Vorstand zu wählen. Diese „Geschäftsgrundlage“ für eine Neuwahl bzw. Abwahl des amtierenden Vorstandes war aber nicht gegeben, der Vorstand hatte in den zwei Monaten seiner Amtszeit unbeanstandet gearbeitet. Nach dem Rücktritt der Präsidentin Frau Monika Konitzer (Allianz) am 29. 09.2001 stand lediglich die Nachwahl der/des Präsidenten/in auf der Tagesordnung. Die Allianz machte sich aber gemeinsam mit ihren dazu gewonnenen neuen Partner den § 24 Abs.4 zunutze, um den ordnungsgemäß gewählten Vorstand zu stürzen. Die neue Mehrheit setzte darüber hinaus durch, dass nach dem Beschluß zur Vorstandsneuwahl noch in derselben Sitzung die Wahlen selbst durchgeführt wurden. Das verletzt die Rechte großer Teile der Kammerversammlung, die von dieser - durchaus einem Putsch vergleichbaren - Mehrheitsentscheidung überrascht wurden. Für Wahlen sind grundsätzlich und mit guten Gründen einzuhaltende Fristen vorgesehen, um eine Vorbereitung auf die Wahlen zu ermöglichen. Das muß umsomehr für Wahlen gelten, die abweichend von der regelhaften Vorstandsbildung herbeigeführt werden. Die Fraktion QdM hat sich deshalb an den Vorstandswahlen nicht beteiligt und behält sich vor, die Rechtmäßigkeit der Wahlen zu prüfen. Hintergrund dieser Entwicklung ist, daß das „Wahlbündnis NRW“ mit seinen zwei
Listen in den letzten Tagen vor der Kammerversammlung zerbrochen war und sich
in drei Gruppen aufgelöst hatte: Die Verhaltenstherapeuten (5) und die Analytiker
(9) haben sich gesondert in Fraktionen zusammengeschlossen, die Vertreter des
VPP/BDP haben sich der Fraktion „Qualität durch Methodenvielfalt (QdM)
angeschlossen, die jetzt mit 20 Mitgliedern die zweitstärkste Fraktion stellt.
Die Allianz war jetzt mit den Fraktionen der Analytiker und der Verhaltenstherapeuten ein Zweckbündnis eingegangen, um den bisherigen Vorstand abzulösen. Neben dem Anspruch der Allianz, als stärkste Fraktion den Vorstand bilden und führen zu wollen, dürfte Grundlage dieses neuen Zweckbündnis vor allem gewesen sein, die mit einem starken Mandat der Wähler ausgestattete Liste QdM aus der Vorstandsarbeit auszugrenzen. QdM vertritt vor allem die psychotherapeutischen Verfahren (u. a. Gesprächspsychotherapie, Familientherapie, Gestalttherapie), die in der psychotherapeutischen Versorgung traditionell große Bedeutung haben, durch das Psychotherapeutengesetz aber aus der Kassenversorgung ausgeschlossen wurden QdM engagiert sich darüber hinaus für partnerschaftliche Kooperation und gegenseitige Achtung aller in der Kammer repräsentierten Gruppen. Der neu gewählte Vorstand wird ausschließlich von Vertretern der sogenannten Richtlinienverfahren gestellt. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Bisher waren für den Vorstand Präsident/in, Vizepräsident/in und drei Beisitzer vorgesehen. Der Beteiligung von 4 Fraktionen an dem neuen Vorstand ist wohl die Erweiterung des Vorstandes um 2 Beisitzer auf insgesamt 7 Vorstandsmitglieder geschuldet. Der Beschluß zur Erweiterung des Vorstandes führt zu einer erheblichen Mehrbelastung des Haushalts im Umfang von ca. DM 100.000. An der Wahl des neuen Vorstandes beteiligten sich 41 der 65 Mitglieder der Kammerversammlung. Sollte das am 15.12.2001 vorgeführte Beispiel Schule machen, müsste künftig damit gerechnet werden, dass auf jeder Kammerversammlung ein neuer Vorstand gewählt wird. Für die QdM-Fraktion 18.12.2001
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