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LFV Nordrhein-Westfalen

Ein Gesetz und ein Verband

Strukturreform des BDP

Auf dem gemeinsamen Frühlingsfest von BDP und VPP NRW am 16. März in Köln stellte Hans Schumacher, Mitglied des VPP- Bundesvorstandes und Vorsitzender der Landesgruppe BDP, einige wichtige Überlegungen zur Lage der DiplomPsychologInnen und ihres Berufsverbandes durch das Psychotherapeutengesetz vor. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung drucken wir die Rede im Wortlaut. Ergänzt wurden diese Gedanken durch die zweistündige lebhafte Diskussion zur Rolle der wissenschaftlichen, nicht vorwiegend behavioristischen Psychologie für die Psychotherapie mit Prof. Dr. Wilhelm Salber, Köln. eine Zusammenfassung dieser Diskussion finden Sie in einer der nächsten Psychologie -Report- Ausgaben.

Die ambivalenten Folge des PsychThG zeigt sich immer deutlicher. Es hat keinen Sinn, sich etwas vorzumachen. Das PTG markiert paradoxerweise sowohl den großen Erfolg wie auch das größte Scheitern der Berufspolitik des BDP: markiert damit einen Wendepunkt, hinter den es kein Zurück gibt. Kennzeichen der BDP- Politik vor dem PTG:
Diplom als berufsqualifizierender Abschluss für alle psychologischen Tätigkeitsgebiete, da wo Spezialisierungen erforderlich waren, wurden verbandseigene Weiterbildungen mit Zertifizierungen konzipiert und angeboten.

Auf dieser Basis bildete die Forderung nach einem Psychologengesetz das einigende Leitthema als Synonym für gesellschaftliche Anerkennung.
Diese berufspolitische Haltung machte auch Sinn:
Psychologische Tätigkeiten unterscheiden sich eigentlich weniger nach dem Anwendungsbereich, also dem Ausschnitt der Realität, mit dem sie sich beschäftigt, sondern eher nach der Art und Weise und der Intention, auf die die psychologische Tätigkeit ausgerichtet ist.

Es geht um
Diagnostik
Beratung
Schulung
Beeinflussung
Behandlung

Es mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber wenn Sie allein diese psychologischen Tätigkeiten sehen, dann finden Sie diese in verschiedenen Mischungsverhältnissen in jedem Anwendungsbereich der Psychologie wieder.

Mit der Ausdifferenzierung der psychologischen Arbeitsfelder erfolgte zwangsläufig auch eine Ausdifferenzierung der Methoden und Verfahren dieser Tätigkeiten je nach den Bedingungen und dem Erkenntnisinteresse in den jeweiligen Anwendungsfeldern. Aber es ergaben sich auch vielfältige Synergieeffekte, indem sich die Erkenntnisse der verschiedenen Anwendungsfelder sich gegenseitig befruchteten und Weiterentwicklungen anregten.

Der innerverbandliche Ort dieses Austauschs sollten die Landesgruppen sein, die diese Funktion jedoch zumindest in den letzten Jahren kaum befriedigend wahrnehmen konnten, da auf Grund der Dominanz des klinischen Arbeitsfeldes in der psychologischen Berufsausübung auch die Vorstände der Landesgruppen ganz überwiegend mit klinischen Psychologen besetzt waren.

Im Laufe der Entwicklung wuchs die gesellschaftliche Nachfrage nach psychologischen Erkenntnissen und Dienstleistungen. Die Gründungen der Sektionen im BDP bildet diese Entwicklungsgeschichte ab.

Die TK- Regelung war der Versuch, das berufspolitische Konzept des BDP als Vorbild für eine gesetzliche Regelung zu etablieren. Die Verabschiedung des PsychThG markiert das Scheitern dieser Politik an den realen Machtverhältnissen.

Die Folge: Aus der Psychotherapie als Anwendungsbereich der Psychologie - neben anderen Anwendungsbereichen - ist ein neuer Ausbildungsberuf geworden, ein neuer Berufsstand. Dieser neue Berufsstand wird gesetzlich eingebunden in das Feld der medizinischen Heilkunde - und droht, darin verloren zu gehen.
Der BDP gerät durch diese Entwicklung in eine Zerreißprobe:

Ein großer Teil - mehr als 60 % - der BDP-Mitglieder gehören plötzlich qua Approbation dem neuen Berufsstand der Psychologischen Psychotherapeuten an. Der BDP muss zwangsläufig versuchen, diese zu vertreten, kann dies aber nicht wirklich, weil er strukturell noch nach dem alten Modell - ein Beruf mit vielen Gesichtern - organisiert ist. Der dem BDP aufgezwungene zweite Beruf konnte dementsprechend zunächst keine angemessene Vertretung finden, auch wenn für die PPs mit dem VPP eine eigene Sektion geschaffen wurde. In der Konkurrenz mit den ausschließlichen psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbänden schien er ins Hintertreffen zu geraten.

Viele der Kolleginnen und Kollegen glauben, mit dem PsychThG und der Errichtung der Psychotherapeutenkammern, habe der Berufsverband seine Funktion verloren. Das ist sicher ein gefährlicher Irrglaube.

Wieder andere glauben sich durch reine Psychotherapeutenverbände besser vertreten, übersehen dabei jedoch die Gefahr, ihre psychologische Identität zu verlieren.

Für den BDP fällt das einigende Leitthema „gesetzliche Anerkennung" weg und die Sektionen, die andere als die klinischen Anwendungsbereiche vertreten, fordern nun ebenfalls verstärkt ihre Autonomie ein.

Unter diesem Druck, der den BDP zu zerbrechen drohte, wurde die Frage der Neustrukturierung existenziell. Verschiedene Modelle wurden entwickelt, die zunächst unvereinbar und gegensätzlich neben einander standen, aber letztlich erarbeitete eine von der DK eingesetzte Kommission in einjähriger Arbeit ein neues Strukturmodell, dass auf der DK I/02 jetzt als neue Satzung verabschiedet wurde.

Durch die neue Satzung werden die Sektionen faktisch autonom in der fach- und berufspolitischen Vertretung ihrer Mitglieder - natürlich im Rahmen der allgemeinen Beschlüsse des Gesamtverbandes. Allerdings müssen die Sektionen dafür auch etwas tun, sie müssen verbindlich erklären, wofür sie sich zuständig sehen und wie sie ihre Zuständigkeiten klar gegeneinander abgrenzen. Hier liegt sicher noch eine Menge Sprengstoff, aber es ist höchste Zeit, dass inhaltlich kontroverse Themen ausdiskutiert und dann klare Positionen bezogen werden, anstatt wie bisher die gleichen Themen in unterschiedlichen Sektionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu behandeln und die zum Teil gegensätzlichen Ergebnisse dann auf den Delegiertenkonferenzen aufeinanderprallen zu lassen - mit dem Ergebnis, dass ein großer Teil der ohnehin knappen Ressourcen aufgezehrt wird anstatt berufspolitisch konstruktiv wirksam zu werden.
Zur neuen Struktur gehört aber auch, dass jedes BDP Mitglied sich für eine Sektion entscheidet, denn über die Sektionszugehörigkeit wird zukünftig das innerverbandliche Wahlrecht ausgeübt. Auch die Vorstände der Landesgruppen werden zukünftig sektionsweise gewählt, wobei kleinere Sektionen Listenverbindungen eingehen können. Auf diese Weise wird die Repräsentatioin und Zusammenarbeit des Verbandes regional gewährleistet.

Diese Regelung soll jedoch vor allem sicherstellen, dass in der Zusammensetzung der Delegiertenkonferenz sich zukünftig die tatsächliche berufspolitische Interessenlage der Mitgliedschaft abbildet. Die bisherigen - unterschiedlich hohen - Sektionszusatzbeiträge fallen ab dem 1.1.03, mit Inkrafttreten der Satzung weg. Dies soll gewährleisten, dass jedes Mitglied sich wirklich ausschließlich nach inhaltlichen Gesichtspunkten entscheiden kann.

Die bisher bestehende Möglichkeit, in mehreren Sektionen voll stimmberechtigtes Mitglied zu sein führte zu dem Ergebnis, dass die Delegiertenmandate - und damit die berufspolitischen Gewichtungen und Einflüsse - auf der Basis der Anzahl der jeweiligen Sektionsmitgliedschaften zum einen und der Landesgruppen zum anderen berechnet wurden. So wurden aus ca. 15 000 real existierenden Mitgliedern ca. 35.000 virtuelle Mitglieder. Sowohl die Delegiertenmandate, als auch die Mittelzuweisungen wurden berechnet auf der Basis dieser 35.000 virtuellen Mitglieder.

Schaut man sich die Zusammenhänge etwas genauer an, verzerrt sich das Bild noch mehr:

Ca. 1/3 gehören bisher überhaupt keiner Sektion an, fallen damit auf der DK nur durch ihre automatische Mitgliedschaft in der Landesgruppe mit einer Stimme ins Gewicht. Auf die restlichen 2/3 entfallen dagegen über 20.000 Sektionsmitgliedschaften zusätzlich zu ihren 10.000 Stimmen als Landesgruppenmitglieder.

Bezogen auf die Delegiertenmandate hat dies zur Folge, dass der VPP als Sektion der approbierten Psychotherapeutinnen nur 8,03% der Delegierten stellt, obwohl ca. 66% der BDP Mitglieder approbiert sind. Im höchsten Beschlussgremium des BDP verzerren sich auf diese Weise die berufspolitischen Gewichte in geradezu grotesker Weise.

Entsprechend unzureichend ist bisher die Mittelausstattung des VPP - auch wenn der Gesamt - BDP einiges an zusätzlichen finanzieller Unterstützung geleistet hat.

Durch den Beschluss der DK I/02 wurde nun zwar die neue Verbandsstruktur verabschiedet, damit auch der Wegfall der Sektionszusatzbeiträge, aber eine notwendige moderate Beitragsanpassung der BDP Beitrages, die den Wegfall dieser Einnahmen hätte kompensieren können, fand nicht die notwendige 2/3 Mehrheit. Für den VPP bildeten seine Sektionsbeiträge jedoch bisher das finanzielle Rückgrat; ohne finanziellen Ausgleich wird die Fortführung der Arbeit trotz ruinöser Selbstausbeutung der ehrenamtlichen Funktionäre nicht mehr möglich sein.

Die Zerreißprobe des BDP ist noch nicht zu Ende. Gegenwärtig ist er noch der weitaus mitgliederstärkste Psychologenverband und dieses Gewicht kann er noch zum Nutzen aller Psychologen in die berufspolitischen Entwicklungen einbringen. Wenn er jedoch den „neuen Berufsstand" der psychologischen Psychotherapeuten verliert, wird er zerfallen zu einem Restverband der „heimatlosen" PsychologInnen, die in kleinen Anwendungsfeldern arbeiten, in denen es keine eigenen Vertretungen gibt. Wir alle sollten uns darüber im Klaren sein, wenn der BDP zerfällt, wird es nie wieder eine einheitliche Interessenvertretung aller Berufspsychologen geben und ich fürchte sehr, in nicht allzu ferner Zukunft würden das auch die KollegInnen bedauern, die heute den BDP für überholt und überflüssig halten.

Für die Zukunft des BDP - und für die Interessenvertretung des Berufsstandes - ist es unabdingbar, dass die realen Interessen der Mitglieder im Vordergrund stehen, die Mittelverteilung muss den Aufgaben folgen.

Legt man die Ergebnisse der kürzlich erfolgten Mitgliederbefragung zugrunde ergibt sich folgendes Bild: 46,6% der Mitglieder arbeiten als Psychologische PsychotherapeutInnen, 17,2 % in Beratung, Prävention und ähnlichen klinischen Anwendungsfeldern, 2,2 im weiteren Bereich der Gesundheitspsychologie, d. h. 66% sind im klinischen Bereich tätig, wobei der Schwerpunkt in der Psychoptherapie liegt. 22,3 % arbeiten in Bereichen der Wirtschaftspsychologie und ca. 10% in den übrigen Anwendungsfeldern.

Vergleicht man die Struktur der Berufstätigkeit aller PsychologInnen in Deutschland mit der Mitgliederstruktur des BDP, so ergibt sich folgendes Bild:
Von ca. 45.000 berufstätigen PsychologInnen sind ca 25.000 approbierte PsychotherapeutInnen, von diesen wiederum sind ca. 10.000, also 40%, im BDP organisiert.
Von den restlichen 20.000 PsychologInnen jedoch nur 5000, also ca. 25%.

Daraus ergeben sich für den BDP zwingend die „Pflichtaufgaben":

1. Die angemessene Vertretung und Information der approbierten PsychotherapeutInnen, die gegenwärtig fast die Hälfte der Mitgliedschaft ausmachen in allen die Berufsausübung und die Berufsentwicklung betreffenden Bereichen

(Kammer. KVen, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, juristischen Fragen, Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen)

2. Die angemessene Vertretung der nicht approbierten Diplom-PsychologInnen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, deren Schutz vor Umdefinition ihrer Arbeitsbereiche in approbationspflichtige.

3. Die Förderung nicht klinischer Arbeitsbereiche , um den BDP auch für die KollegInnen wieder attraktiv zu machen, die sich gegenwärtig vom BDP kaum angesprochen fühlen.

Damit dies möglich wird, müssen die Ressourcen des BDP gebündelt und gezielt eingesetzt werden. Dies aber setzt eine möglichst zügige Umsetzung der Strukturreform voraus, denn nur wenn die Tätigkeitsfelder der Mitglieder sich auch in Sektionszugehörigkeiten abbilden, können sich innerverbandlich die entsprechenden Schwerpunktbildungen umsetzen.

Der BDP braucht einen starken VPP, denn nur ein starker VPP kann die Interessen der Psychologischen PsychotherapeutInnen durchsetzen. Wenn Sie zu den vielen approbierten KollegInnen gehören, die bisher - aus welchen Gründen auch immer - dem VPP noch nicht angehören, bitte ich Sie ganz herzlich, dem VPP beizutreten. Sie stärken damit den Verband und es kostet Sie ab 2002 keinen Cent.

Hans Schumacher
VPP BV
Vorsitzender der LG NRW

5.6.2002