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LFV Nordrhein-Westfalen
Briefvorschläge zu Honorareskandal I/03
IKK Patienten
Geschäftsführung der
IKK Nordrhein
t. Hd. Herrn Tkots
Kölner Str. 1-5
51429 Bergisch-Gladbach
Honorare für PsychotherapeutInnen
Sehr geehrter Herr Tkots,
von meinem Therapeuten/meiner Therapeutin bin ich über die skandalöse Honorierung seiner/ ihrer Leistungen in der Behandlung meiner Erkrankung informiert worden.
Ich habe dadurch den Eindruck gewonnen, dass Sie sowohl meine Erkrankung wie auch die Behandlungs -Notwendigkeit nicht ernst nehmen. Dadurch ist mein Vertrauen in die angemessene Leistungsbereitschaft der IKK nachhaltig gestört. Ich werde mir über meinen Verbleib in der IKK ernsthaft Gedanken machen müssen.
IKK Behandlerin
An die Geschäftsführung der
IKK Nordrhein
z.Hd. Herrn Tkots
Kölner str. 1-5
51429 Bergisch-Gladbach
Honorierung psychotherapeutischer Leistungen in der KV No
1. Quartal 2002, Restpunktwert
Sehr geehrter Herr Tkots,
entsetzt und empört habe ich meinen Honorarbescheid zum ersten Quartal 2003 zur Kenntnis genommen, in denen für die IKK PatientInnen der Wert für die probatorischen Stunden auf 10.80 Euro gesunken ist.
Ich halte diese Einschätzung der Leistung der Arbeit an und mit psychisch kranken Menschen für eine Diffamierung der Kranken, die bei ihnen versichert sind, wie auch der BehandlerInnen. Das heißt, dass der Betrag von 55.000 Euro, den Ihre Kasse lt. Auskunft der KV No für das erste Quartal bereit war, nachzuschieben, in keiner Weise ausgereicht hat, diesen skandalösen Tatbestand der Diffamierung psychisch Kranker aufzuheben.
Ich werde Ihre Versicherten über diese Ihre Einstellung zu ihrer Erkrankung informieren ob dies eine vertrauensbildende Maßnahme für ihre Versicherten sein wird, werden Sie selbst sicher am besten beurteilen können.
Mit verständnislosen Grüßen
AOK Patienten
AOK Rheinland
z.Hd. Herrn Klaus Limpinsel
Kasernenstr. 61
41213 Düsseldorf
Honorare für PsychotherapeutInnen
Sehr geehrter Herr Limpinsel,
von meinem Therapeuten/ meiner Therapeutin bin ich über die skandalöse Honorierung seiner/ ihrer Leistungen in der Behandlung meiner Erkrankung informiert worden.
Ich habe dadurch den Eindruck gewonnen, dass Sie sowohl meine Erkrankung wie auch die Behandlungs - Notwendigkeit nicht ernst nehmen. Dadurch ist mein Vertrauen in die angemessene Leistungsbereitschaft der AOK nachhaltig gestört. Ich werde mir über meinen Verbleib in der AOK ernsthaft Gedanken machen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
AOK Behandlerin
An die
AOK Rheinland
z. Hd. Herrn Klaus Limpinsel
Geschäftsbereichsleiter Ärzte
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf
Honorierung psychotherapeutischer Leistungen 1. Quartal 2003
Sehr geehrter Herr Limpinsel,
entsetzt und empört habe ich meinem Abrechnungsbescheid entnommen, dass Ihrer Krankenkasse eine probatorische Sitzung von 50 Minuten Mindestdauer mit anschließendem Dokumentationsaufwand von weiteren 15 Minuten eine Honorierung von € 6,25 wert ist. Diese deckt nicht einmal die Miete, geschweige denn andere Kosten meiner Praxis. Dieses ist eine sittenwidrige Honorierung und eine Brüskierung des Leidens psychisch kranker Menschen, denen Sie offensichtlich eine angemessene Behandlung vorenthalten wollen. Denn solche Honorare zwingen Psychotherapeuten dazu, ihren Beruf aufzugeben, da sie anderenfalls - und mit ihnen ihre Familie - vom Sozialamt Geld fordern müssen, um ihre Praxis bezahlen zu können. Geld werden diese dann nicht mehr verdienen.
Ehe Sie dieses als das übliche Geschrei der Leistungserbringer abtun, die einfach nichts von ihrem Überfluss abgeben wollen, lassen Sie mich Ihnen eine einfache Rechnung aufmachen:
1. Ein Psychotherapeutischer Leistungserbringer ( jedenfalls ein Psychologe) startet seine Praxis im Durchschnitt mit Investitionsschulden von € 100.000. Diese setzen sich zusammen aus Ausbildungs- und Praxiseinrichtungskosten.
2. Eine psychotherapeutische Praxis kostet lt. BSG jährlich € 45.000, von Kassen in den EBM Verhandlungen anerkannt € 24.000, lt. Wirtschaftlichkeitsberechnungen anerkannter Wirtschaftsprüfer um € 50.000.
3. Eine bekannte Praxis in einer großstädtischen Gemeinschaftspraxis (nicht mehr wie früher im Kostenerstattungsverfahren durch eine Sekretärin professionell geführt) kostet an
- Raumkosten € 10.000
- Personal € 2.400
- Verbände etc. € 2.500
- Fortbildg./ Supervision € 4.000
- Versicherungen Praxis € 1.000
- Krankenversicherung € 7.000
- Altersvorsorge € 7.200
- Kommunikation/ Büro € 1.200
- Einrichtung/ Ersatz € 1.200
- Büromaterialien etc. € 1.200
- Geldkosten € 600
- Zinsen und Tilgung der 100.000 €-Einlage € 9.000
Dieses sind Praxiskosten von € 47. 300, die erwirtschaftet werden müssen, ehe der erste Euro übrigbleibt für Steuer, Wohnung, das tägliche Brot, von Kleidern und Reisen oder Kindern und deren Ausbildung gar nicht zu sprechen.
Die Restpunktwertleistungen, die Sie mit einem Minussatz tatsächlich bestehen lassen wollen, machen bei einer KZT- Therapie ca. 23 % der Leistungen eines Psychotherapeuten aus, bei einer Langzeittherapie ca. 15 %. Es ist nicht so, dass diese Leistungen auf das Kontingent von 36 Therapiestunden aufgestockt werden können, da die PatientInnen der probatorischen Sitzungen selbstverständlich einen regulären Platz beanspruchen können, sofern die Therapie begonnen werden wird.
Eine voll ausgelastete psychotherapeutische Praxis soll 36 Therapiestunden pro Woche anbieten, bei 46 Arbeitswochen. Meine 23 jährige Erfahrung zeigt, dass die angebotenen und vorgehaltenen Wochentherapiestunden ca. 40 x jährlich abgerufen resp. besetzt werden können. Also kann ich realistisch immer nur mit 40 x 36 Stunden rechnen. (Das heißt, da ich mir keine Sekretärin mehr leisten kann, eine wöchentliche Arbeitszeit von 5152 Stunden ohne die notwendigen Fortbildungszeiten, die bei mir jährlich bei ca. 240 Stunden liegen.)
Bei einer reinen KZT Praxis sind demnach von den 1440 tatsächlich abzurechnenden Stunden 23 % probatorische Sitzungen, das sind ca. 330 Sitzungen, die Sie mit € 6.25 vergüten, das macht summa summarum € 2062,50, addiert mit dem Honorar aus den verbleibenden 1110 Stunden von € 62 881,50 ergibt ein Gesamthonorar von € 64.944,00, von denen die KV No 2,5 % Bearbeitungsgebühr abzieht, die ich oben unter „Verbände“ angesetzt habe. (Bei der üblichen Mischpraxis zwischen KZT und LZT verschieben sich die Werte nicht so, dass ein zweistelliger Stundenlohn erreicht wird.)
Ergebnis: Sie nehmen in Kauf, dass ein Psychotherapeut bei 58 Stunden Arbeit in 40 Wochen( incl. Fortbildung) vor Steuern 17.144,00 Euro erzielt.
Das heißt einen Bruttostundenarbeitslohn von € 7,39
Sie schätzen danach die Arbeit mit psychisch kranken Menschen weniger wert als die Reinigungsarbeiten eines Büros. Das ist ein Skandal.
Mit verständnislosen Grüßen
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