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LFV Nordrhein-Westfalen Offener Brief an den Vositzenden der AOK NRWRestpunktwert psychotherapeutischer Leistungen Sehr geehrter Herr Jacobs, 1. das Wohl und Wehe des VfL Borussia Mönchengladbach, dem ich mich, seitdem ich mich erinnern kann und das ist seit mindestens 1950 - , verbunden fühle: Ich bin in Mönchengladbach aufgewachsen und fand dort außer einem kunstverständigen Museumsleiter, einem aus dem benachbarten Viersen stammenden Musikpädagogen, der Fernleihe der Stadtbibliothek, den Freundinnen und Freunden nur ein Interessenfeld: Fußball, verkörpert in den Stars von Albert Brülls bis Arie van Lent, in vielen mitreißenden Spielen....bis hin zu Ihrer Präsidentschaft. 2. die Versicherten der AOK, die mich als Psychologische Psychotherapeutin aufsuchen, wenn sie sich in ihrer seelischen Gesundheit sehr beeinträchtigt fühlen. In den Zeiten vor dem Psychotherapeutengesetz wir arbeiteten in unserer Kölner Praxisgemeinschaft seit 1980 nach dem Kostenerstattungsprinzip fand eine fachlich hervorragende Zusammenarbeit zwischen der AOK und uns statt: z.B. wurden ProblempatientInnen vom AOK Gesundheitsdienst an uns vermittelt, und mit Einverständnis der PatientInnen die Betreuung resp. Therapie erfolgreich gestaltet. Dieses Interesse der AOK an der optimalen Betreuung der psychisch belasteten, erkrankten Versicherten scheint sich in Nebel aufgelöst zu haben. Nach Mitteilung des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sind Sie nicht bereit, die diagnostischen Leistungen der psychotherapeutischen Leistungen zu vergüten. Sie sollen zum Nulltarif, d.h. zu einem Minustarif erbracht werden, wenn man die anteiligen Kosten der Praxis auf die diagnostischen Leistungen in Rechnung stellt. Tatsache ist, dass wir für probatorische Sitzungen, Tests und Berichte einen Punktwert erhalten haben, der für 50 Minuten Mindestzeit mit der PatientIn zusätzlich zehnminütiger Dokumentations- und Auswertungszeit weniger 6,25 Euro beträgt. Und dieser Wert sei- so wurde mitgeteilt - nur durch Stützung zustande gekommen, nicht weil die AOK diese Leistungen zu vergüten bereit gewesen wäre. Tatsache ist weiterhin, dass probatorische Leistungen als diagnostische Maßnahme unerlässlich sind, um zu vermeiden, dass psychotherapeutische Interventionen - Kurzzeittherapie insbesondere - über Gebühr in Anspruch genommen werden. Nach dem Grundsatz „audiatur et altera pars“ frage ich Sie, ob Sie tatsächlich gegenüber der KV Nordrhein klar gemacht haben, dass Sie nicht bereit sind, psychodiagnostische Leistungen, das sind probatorische Sitzungen, Tests, Anamnese und Berichte, zu vergüten, sondern diese als Teil der genehmigungspflichtigen Leistungen, das sind ausschließlich 50minütige psychotherapeutische Gesprächsleistungen im Rahmen von genehmigungspflichtiger Kurz- und/ oder Langzeittherapie anzusehen sind. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ein Großteil der PsychotherapeutInnen über Qualitätszirkelarbeit hinaus Supervision für ihre therapeutische Tätigkeit in Anspruch nehmen, die nicht vergütet wird, die sie jedoch selbst bezahlen, denn Supervisoren arbeiten nicht zum Nulltarif. Ich mache Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass PsychotherapeutInnen der KV Nordrhein mitnichten für ihre genehmigungspflichtigen Leistungen gemäß dem Urteil des Bundessozialgerichts vergütet werden: statt der dort als angemessen festgelegten 10 Pfennige pro Punkt, erhalten wir 7,66 Pfennige und sind damit fast das Schlusslicht in Deutschland. Über eine Aufklärung, was die AOK veranlasst, die Leistungen für ihre psychisch kranken Versicherten so drastisch unter- resp. überhaupt nicht zu vergüten, bin ich dankbar. Ich freue mich über Ihre Antwort, die ich bis Anfang November erwarte. Für ein Gespräch, in dem ich die skizzierten Zusammenhänge aus unserer Sicht gern erläutern werde, stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Erläuterungen zum offenen Brief an die AOK NRWDie diskriminierende Honorierung der diagnostischen Leistungen der AOK in der KV No wird der AOK in die Schuhe geschoben. Diese hat bisher nicht Stellung genommen. Der VPP in NRW hat nun dem Vorsitzenden der AOK den vorstehenden Offenen Brief geschickt und bemüht sich um einen Gesprächstermin. Es wäre sicher hilfreich, wenn viele KollegInnen Herrn Jacobs ähnliche Briefe ( man kann auch auf die bereits seit langem hier veröffentlichten Musterbriefe zurückgreifen) schicken würden. Weiter prüft der VPP in NRW, ob dieser Punktwert mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach denen die Honorierung gleicher Leistungen nicht mehr als 15 % voneinander abweichen darf, in Übereinstimmung zu bringen ist und wird danach die Aufsichtsbehörde um Überporüfung bitten. 26.10.2003 |
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