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LFV Nordrhein-Westfalen

Zu den Nachzahlungen aufgrund des neuen BSG-Urteils

VPP-Forderung nach Abschlagszahlungen

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 28. Januar 2004 stehen fast allen KV - zugelassenen KollegInnen für die Jahre 2000 und 2001, für viele auch für die Jahre 2002 bis 30.06.2004 erhebliche Nachzahlungen zu.

Da die meisten Kassenärztlichen Vereinigungn nicht ausreichend Rücklagen - wenn überhaupt - dafür gebildet haben, wird sicher eine erhebliche Verzögerungszeit wegen Nachverhandlungen mit den Krankenkassen, Gänge zum Schiedsamt etc. angestrebt werden.
Aus diesem Grund startet der VPP im BDP die Aktion, dass den KollegInnen möglichst bald Abschlagszahlungen gemacht werden.

Das würde die Nachzahlung entzerren und den FÄ- Punktwert nicht zu sehr fallenlassen ( das wäre wiederum von erheblichem Nachteil für die zukünftige Berechnung des Punktwertes auch für die Psychologischen PsychotheraputInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen) und uns schneller an einen Teil des Geldes kommen lassen, der uns schon lange zusteht.

Hier als Beispiel der Brief an die KV-NO (PDF, 20 KB)

U.G.