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LFV Nordrhein-Westfalen Die Kassen zur Kasse bittenUnter diesem Titel fand am 25.8.04 eine Informationsveranstaltung für Psychotherapeuten statt, organisiert von den Spitzenkandidaten der Liste 1 "PsychotherapeutInnen-Nordrhein" Uschi Gersch und Uli Meier. Moderiert von Uschi Gersch diskutierte ein hochkarätig besetztes Podium: Dr. P. Potthoff (stellv. Vorsitzender der KVNo), Dr. H. Bartels (Justitiar der KVNo), K. Limpinsel (AOK Rheinland), Dr. H. Nilges (Rechtsanwalt, Bonn) und Dipl.-Psych. U. Meier (Mitglied des Vorstandes der KVNo) die Chancen, aber auch die "Risiken und Nebenwirkungen" der neuen Versorgungs- und Kooperationsformen, die das GMG bietet. Schlagworte: Integrierte Versorgung und DMPs. Aus Sicht der Krankenkassen formulierte Herr Limpinsel als Ziel der Integrierten Versorgung die Schaffung einer "win-win-win-Situation" . Profitieren sollen vor allem die Patienten durch eine qualitativ bessere Versorgung der Patienten, Wegfall der Praxisgebühr und Halbierung der Medikamenten-Zuzahlung, die Krankenkassen durch Einsparungen von Behandlungskosten - Vermeidung überflüssiger Mehrfachuntersuchungen, koordinierte und optimierte, "evidenz-basierte" , also "schlanke aber effiziente" Behandlung und schließlich auch die Leistungserbringer durch Beteiligung an den so erwirtschafteten Einsparungen. Die Primärkassen arbeiten z.Zt. an gemeinsamen, einheitlichen Verträgen für den Bereich der KVNo während die Ersatzkassen - ihrer überregionalen Organisationsform entsprechend - bundeseinheitliche Regelungen anstreben. Uli Meier wies in seinem Beitrag zunächst auf die Gefahr hin, dass durch die demnächst anstehende Einführung der Regelleistungsvolumina (RLV) die spezifisch psychologische Eigenart psychotherapeutischer Leistungen verloren gehen könne. Es dürfe nicht dazu kommen, dass psychotherapeutische Leistungen nach Fallzahlen oder Fallpauschalen budgetiert werde. Vielmehr sei Psychotherapie im Sinne der BSG-Rechtsprechung wie bisher mit zeitlichen Budgets auszustatten. Mit der Gesundheitsreform könnten die Kassen jetzt auch Verträge mit einzelnen Behandlern oder Behandlergruppen zu bestimmten Versorgungssegmenten abschließen. Dies solle den Wettbewerb zwischen den Behandlern fördern. Damit seien die Krankenkassen zu einem wichtigen Gesprächs- und Verhandlungspartner auch der Psychotherapeuten geworden. Mancher befürchte allerdings, so referierte Uli Meier, dass die Behandlerseite mehr noch als bisher am Gängelband der Kassen geführt werden könnte und dass es von der Willkür der Kostenträger abhängt, ob Projekte gefördert werden oder nicht. Von daher sei unabdingbar, dass sich die Psychotherapeuten den neuen Versorgungs- und Vertragsformen aus einer Position der Geschlossenheit unter einem sicheren Dach nähern. "Integrierte Versorgung" und " Disease Management Programme" , hätten gemeinsame Schnittstellen, die für uns Psychotherapeuten einige Chancen beinhalteten: Das DMP zur Behandlung von Brustkrebs z.B. umfasse ein psychotherapeutisches Modul, das von den Kliniken vorgehalten werden müsse. Dieses Modul nun biete den Psychotherapeuten die Chance, den Kliniken Psychotherapie im Rahmen der "Integrierten Versorgung" anzubieten und einen entsprechenden Kooperationsvertrag abzuschließen. Selbstverständlich sei auch denkbar, dass Kooperation auch zwischen einem regionalen "Psychotherapeutennetz" , das entsprechende Spezialisierungen (hier im Bereich der Psychoonkologie) vorhält, und der Klinik verhandelt werden könnten. Hier sei besonders dem stellvertretenden KVNo-Vorsitzenden, Herrn Dr. Potthoff zu verdanken, dass das Psychotherapie- Modul im DMP zur Behandlung von Brustkrebs vom Vorstand der KVNo verabschiedet worden sei. Die Verhandlungen mit den Kassen dazu seien allerdings von den Kassen bisher nicht weitergeführt worden. Wichtig sei allerdings, und damit widersprach Uli Meier dem AOK-Vertreter Herrn Limpinsel, dass diese Möglichkeit nicht durch Überweisung wieder in die Richtlinienpsychotherapie zurückführe, sondern es könne sich dann nur um eine "neue psychotherapeutische Versorgungsform" handeln, um "Psychotherapie im DMP" , die entsprechend auch mit "neuem Geld" honoriert werden müsse. Andernfalls drohe, dass die Psychotherapie in der Richtlinie über kurz oder lang immer mehr Geld entzogen bekäme. Integrierte Versorgung berge auch für Psychotherapeuten einige Risiken, weil den niedergelassenen Psychotherapeuten eine Konkurrenz durch stationäre Einrichtungen erwachsen könne, die in bestimmten Fällen ambulante Behandlungen selbst anbieten unmd durchführen können. Auf keinen Fall dürfe es dazu kommen, dass die Kliniken Integrierte Versorgung sozusagen mit sich selbst projezieren und durchführen. Die Integrierte Versorgung könnte andererseits für Psychotherapeuten neue Arbeitsfelder eröffnen, gerade in den Feldern, in denen eine enge Kooperation von niedergelassenen psychotherapeutischen und ärztlichen Behandlern einerseits und stationären Einrichtungen andererseits besonders sinnvoll und notwendig erscheint. Meier nannte hier exemplarisch: schwere Persönlichkeitsstörungen, Krisenintervention, Essstörungen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und forderte hierfür auch bessere Rahmenbedingungen: angemessene Honorierung und flexiblere Interventionsmöglichkeiten über den Rahmen der Richtlinienpsychotherapie hinaus. Interessant erscheinen auch die von der KV Nordrhein geschaffenen neuen Kooperationsmöglichkeiten: "Gebietsübergreifende Gemeinschaftspraxis" und "ausgelagerter Praxisteil in einem Krankenhaus". DP Hans Schumacher 31.8.2004 |
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