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LFV Nordrhein-Westfalen

Antrag auf Neubescheidung der Honorare

Die KV No ist anders als die meisten anderen KVen - noch nicht bereit, Neubescheidungen und/ oder Abschlagszahlungen auf die Nachvergütungen nach dem Urteil des BSG und dem Beschluss des Bewertungsausschusses, der vom Bundesminsiterium für Gesundheit und Soziales nicht beanstandet wurde, zu treffen bzw. zu leisten. Wir verweisen darauf, dass es zwischen der Neubescheidung und der auch aus unserer Sicht zwingend gegebenen Nachschussverpflichtung der Krankenkassen keinen zeitlichen oder anderen Zusammenhang gibt. Wir haben den Anspruch gegen die KV, nicht gegen die Krankenkassen.

Im folgenden finden Sie einen Vorschlag, wie Sie die KV No auffordern können, baldmöglich zu bescheiden und zu zahlen:

Uschi Gersch

23.12.2004