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LFV Rheinland-Pfalz

Novelle macht Weg für Psychotherapeutenkammer frei

Mit der Novellierung des Heilberufsgesetzes schafft das Land die gesetzlichen Grundlagen für eine Landespsychotherapeutenkammer, wie Gesundheitsminister Florian Gerster heute im rheinland-pfälzischen Landtag bei der Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes unterstrich. Damit werde der "Schlussstein" für die Gleichstellung der Psychologischen Psychotherapeuten zu den Ärzten gesetzt, die mit dem Psychotherapeutengesetz im Jahre 1998 begonnen wurde. Es sei der Wille der Berufsangehörigen, sich in einer Kammer selbst zu verwalten und hier vergleichbar den Ärzten in Fragen der Weiterbildung und Qualitätssicherung Lösungen zu entwickeln. Nach Bremen, Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist Rheinland-Pfalz nach Angaben des Ministers das sechste Bundesland, in dem eine Psychotherapeutenkammer eingerichtet wird.

Als weiteres wichtiges Element der Änderung des Heilberufsgesetzes nannte der Minister die Erweiterung der Schlichtungsausschüsse der Landeskammern um Patientenvertreter. Dadurch würden die Patientenrechte erheblich gestärkt. Rheinland-Pfalz sei das erste Bundesland, das im Einvernehmen mit der Landesärztekammer diesen beispielhaften Weg gehe. Der Minister begrüßte es ausdrücklich, dass sich die Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz hier sehr kooperativ gezeigt habe. Dies lasse erwarten, dass die Arbeit der neu zusammengesetzten Schlichtungssauschüsse bei allen Beteiligten eine positive Resonanz finde.

22.2.2001